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FFH-Richtlinie
FFH-Richtlinie,
 
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EG aus dem Jahre 1992 mit dem Ziel der Errichtung eines kohärenten europäischen Netzes von Schutzgebieten zur Erhaltung und Entwicklung des europäischen Naturerbes (»Natura 2000«). Das Schutzgebietssystem, dem künftig innerhalb der EU herausragende Bedeutung zukommen wird, umfasst alle bisher ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiete sowie nach Maßgabe der Richtlinie neu auszuweisende Schutzgebiete mit gemeinschaftsweit prioritären Lebensräumen beziehungsweise Arten. Alle Planungen und Eingriffe, die den Schutzzweck der FFH-Gebiete erheblich beeinträchtigen können, unterliegen einer besonderen Prüfungspflicht. Erfolgskontrollen für Maßnahmen sind ebenso vorgeschrieben wie eine umfassende Überwachung (Monitoring).
 
In Deutschland werden die Gebiete auf der Grundlage eines umfangreichen, vom Bundesamt für Naturschutz erarbeiteten Katalogs durch die Länder gewählt. Grundlage für die Gebietsauswahl bilden Anhänge zur Richtlinie, in denen sowohl prioritäre Lebensräume als auch Arten aufgelistet sind. So enthält Anhang I insgesamt etwa 240 Lebensräume, von denen 83 auch in Deutschland vorkommen. Es sind überwiegend Biotoptypen, die nach deutschem Naturschutzrecht bereits zu den besonders geschützten Biotopen gehören. Beispiele sind Wattenmeere, nacheiszeitliche Seenlandschaften, Moore, große Stromtäler, die nördlichen Kalkalpen, Buchenwälder verschiedener Ausprägung oder unter den historischen Kulturlandschaften die ausgedehnten Heidelandschaften. Anhang II verzeichnet Tier- und Pflanzenarten von EU-weitem Interesse, deren Vorkommensschwerpunkte ebenfalls als FFH-Gebiet zu schützen sind.

Universal-Lexikon. 2012.