erbarmungslos; ungerührt; gnadenlos; soziopathisch; skrupellos; mitleidlos; schonungslos; ohne mit der Wimper zu zucken (umgangssprachlich); kaltblütig; unbarmherzig
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un|er|bitt|lich [ʊn|ɛɐ̯'bɪtlɪç] <Adj.>:1. sich durch nichts erweichen, umstimmen lassend:
ein unerbittlicher Kritiker; sie blieb unerbittlich bei ihren Forderungen.
2. durch nichts zu verhindern, aufzuhalten:
das unerbittliche Schicksal; unerbittlich wütete die Pest.
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un|er|bịtt|lich 〈a. [′——] Adj.〉 sich so verhaltend, dass man durch Bitten nicht gerührt, nicht umgestimmt werden kann, unnachgiebig, hart, unbeugsam ● sie baten ihn, flehten ihn an, aber er blieb \unerbittlich
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un|er|bịtt|lich [auch: 'ʊn… ] <Adj.> [spätmhd. unerbitlich]:
1. sich durch nichts erweichen, umstimmen lassend:
ein -er Kritiker, Richter, Lehrer;
etw. mit -er Stimme, Miene fordern, befehlen;
u. sein, vorgehen;
u. (rigoros) durchgreifen.
2. in seinem Fortschreiten, Sichvollziehen, in seiner Härte, Gnadenlosigkeit durch nichts zu verhindern, aufzuhalten:
das -e Schicksal, Gesetz;
der Kampf war, tobte u.
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un|er|bịtt|lich [auch: '- - - -] <Adj.> [spätmhd. unerbitlich]: 1. sich durch nichts erweichen, umstimmen lassend: ein -er Kritiker, Richter, Lehrer; Sieben Jahre lang wurde Heinrich in Süditalien von dem -en Vater in Gefangenschaft gehalten (Fest, Im Gegenlicht 204); etw. mit -er Stimme, Miene fordern, befehlen; Erster Staatsanwalt Dr. Scheuten geht mit -er Strenge gegen die gefährlichste Einbrecherbande des Rheinlandes vor (Prodöhl, Tod 163); u. sein, vorgehen; u. (rigoros) durchgreifen. 2. in seinem Fortschreiten, Sichvollziehen, in seiner Härte, Gnadenlosigkeit durch nichts zu verhindern, aufzuhalten: das -e Schicksal, Gesetz; ..., als brenne unaufhörlich eine -e Krankheit in ihm (Stories 72 [Übers.], 34); der Kampf war, tobte u.
Universal-Lexikon. 2012.