Gebrauchsgüter,
langlebige Konsumgüter (z. B. Waschmaschinen und Kühlschränke), die nicht wie die Verbrauchsgüter (z. B. Nahrungsmittel) nach einmaliger Verwendung aufgebraucht sind, sondern mehrmals und über längere Zeit genutzt werden können. Der Bestand an Gebrauchsgütern im Besitz privater Haushalte wird als Gebrauchsvermögen bezeichnet, in der amtlichen Statistik jedoch nicht zum privaten Vermögen gezählt. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden auch die Ausgaben des Staates für Bauten und Anlagen zu militärischen Zwecken zum Gebrauchsvermögen gerechnet.
Universal-Lexikon. 2012.