Gebührenordnung für Ärzte,
Abkürzung GOÄ, Gebührenordnung für Zahnärzte, Abkürzung GOZ, die von der Bundesregierung erlassenen VO, die die Vergütung der Berufstätigkeit dieser Heilberufe regeln (GOÄ vom 9. 2. 1996, GOZ vom 22. 11. 1987). Sie enthalten jeweils ein amtliches Gebührenverzeichnis mit Vorschriften über Ansatz und Höhe der Gebühren und die Form, in der die Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Die Honorarforderung des Arztes muss angemessen sein; der Bemessungsspielraum (früher bis zum Sechsfachen der Mindestsätze) wurde durch die Neufassung der Gebührenordnungen (1982 und 1988 für Ärzte, 1987 für Zahnärzte) stark eingeschränkt. Durch die GOÄ von 1996 wurden die Gebührensätze in der Regel erhöht. Eine Gebührenordnung besteht auch für Tierärzte. Für die kassen-(vertrags-)ärztliche Versorgung regeln auf Landesebene abgeschlossene Gesamtverträge die Höhe der Gesamtvergütung, die die Krankenkasse an die Kassenärztliche Vereinigung zu entrichten hat. Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt die Gesamtvergütung nach dem Honorarverteilungsmaßstab an ihre Mitglieder, die Kassen-(Vertrags-)Ärzte (§§ 82 ff. SGB V).
Universal-Lexikon. 2012.