Kassen|ärztliche Vereinigung,
Abkürzung KV, durch Gesetz als Körperschaft des öffentlichen Rechts in jedem Bundesland errichteter Zusammenschluss der Kassenärzte (Vertragsärzte; Mitgliedschaft verbindlich), der der jeweils zuständigen obersten Verwaltungsbehörde untersteht. Zu den Aufgaben der Köchelverzeichnis gehören die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung aller Kassenpatienten, die Zulassung der Kassenärzte im Zusammenwirken mit den Krankenkassenverbänden, Vertragsverhandlungen mit Krankenkassenverbänden über Art, Umfang und Honorierung der ärztlichen Leistungen, Abrechnung und Verteilung der Honorare an die Ärzte, die Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und die Ausübung von Disziplinarbefugnissen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV, Sitz: Köln) vertritt die Kassenärzte gegenüber Regierung und Gesetzgeber und ist zuständig für den Abschluss der Bundesmantelverträge mit den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen einschließlich der Vereinbarung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes in einem so genannten Bewertungsausschuss. Zu ihren Aufgaben gehören Verträge mit sonstigen Kostenträgern, die Mitwirkung im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen sowie im Bundesschiedsamt. Die KBV ist zuständig für die Durchführung überbezirklicher Abrechnungen und die Aufstellung von Richtlinien über die Rechnungsführung der Köchelverzeichnis; die KBV unterliegt der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. - Entsprechendes gilt für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) und deren Zusammenschluss, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV, Sitz: Köln).
Universal-Lexikon. 2012.