Generalanzeiger,
Titelbestandteil deutscher Zeitungen (seit 1845) als Kennzeichnung eines Zeitungstyps; wichtigste Merkmale: 1) Finanzierung v. a. über Anzeigen (Kleinanzeigen); 2) Rücksichtnahme auf möglichst viele Lesergruppen (Bevorzugung der Nachricht gegenüber dem Kommentar, Betonung von Unterhaltung und Belehrung gegenüber der Meinungsbildung, Ausgestaltung besonders des lokalen und regionalen Teils). Vorläufer hatten die Generalanzeiger in den billigen Massenblättern der USA, Großbritanniens und Frankreichs (seit etwa 1830). Als Schöpfer des Generalanzeigertyps gilt der Aachener Verleger J. La Ruelle. Als Zeitungstyp fand der Generalanzeiger seine größte Verbreitung zwischen 1870 und 1914; 1935 wurden die Generalanzeigerkonzerne durch die Reichspressekammer aufgelöst; nach 1945 wurden die Generalanzeiger meist zu Heimatblättern oder richtungsgebundenen Regionalzeitungen umgeformt, wobei der Titel Generalanzeiger meist verschwand.
Universal-Lexikon. 2012.