Generaldirektorium,
eigentlich General-Oberfinạnz-, Kriegs- und Domänendirektorium, die 1723 von König Friedrich Wilhelm I. in Preußen unter Zusammenfassung des Generalfinanzdirektoriums und des Generalkriegskommissariats geschaffene oberste Verwaltungsbehörde für Inneres, Finanzen und Militärverwaltung, bestand aus fünf, später neun Ministern, die an der Spitze der vier »Provinzialdepartments« und der »Fachdepartments« standen. Beschlüsse konnten nur vom Gesamtkollegium gefasst werden und bedurften königlicher Genehmigung. Das Generaldirektorium war eine wichtige Stufe zur Ausbildung reiner Fachministerien. 1808 wurde es durch eine Ministerialverfassung modernen Stils ersetzt.
G. Schmoller: Preuß. Verfassungs-, Verwaltungs- u. Finanzgesch. (1921);
Universal-Lexikon. 2012.