GmbH & Co.,
in der Regel eine Kommanditgesellschaft (KG), deren persönlich haftender Gesellschafter (»Komplementär«) eine juristische Person in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist und deren Kommanditisten in der Regel die Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind. Die GmbH & Company ist der Rechtsform nach KG, wirtschaftlich gesehen hat sie die Funktion einer GmbH. Ihr Aufkommen etwa seit dem Jahr 1910 beruht v. a. auf steuerrechtlichen, daneben auch auf gesellschaftsrechtlichen Vorteilen, die die Rechtsform der GmbH & Company gegenüber der Rechtsform der reinen GmbH bietet. Unter steuerlichem Gesichtspunkt ist die wichtigste Alternative zur GmbH & Company die Betriebsaufspaltung. Die Zulässigkeit der GmbH & Company beruht auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit. Handels- und steuerrechtlich ist sie seit langem anerkannt. Der Gefahr, dass die Gesellschafter sich durch die Wahl der Rechtsform der GmbH & Company die Vorteile der allseits beschränkten Haftung sichern, sich dagegen den Regeln des GmbH-Rechts über die Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals entziehen, suchen Rechtsprechung und Gesetzgebung dadurch zu begegnen, dass sie bestimmte Regeln des GmbH-Rechts für entsprechend anwendbar erklären.
Universal-Lexikon. 2012.