* * *
vor|lie|gen ['fo:ɐ̯li:gn̩], lag vor, vorgelegen <itr.; hat, südd., österr., schweiz.: ist>:a) zur genaueren Prüfung, Untersuchung, Bearbeitung, Beobachtung o. Ä. (vor jmdm.) liegen, sich in (jmds.) Besitz befinden:
der Antrag liegt dem Anwalt bereits vor; schon früh hatte ein Foto des mutmaßlichen Entführers vorgelegen.
b) als Faktum für eine entsprechende Beurteilung zu erkennen sein; als zu berücksichtigende Tatsache bestehen:
ein Verschulden des Fahrers liegt nicht vor; gewichtige Gründe liegen nicht vor.
* * *
vor||lie|gen 〈V. intr. 179; hat〉
1. bereit daliegen
2. zu bearbeiten sein, vorhanden sein
● liegt irgendetwas Besonderes vor?; mir liegt eine Anfrage vor ich habe hier ...; es liegt nichts Neues vor; es liegt kein Grund zur Besorgnis vor; was liegt gegen ihn vor? was wirft man ihm vor?; im \vorliegenden Falle in dem Fall, den wir jetzt behandeln; im Vorliegenden wird ausgeführt 〈Amtsspr.〉; das Vorliegende besprechen
* * *
vor|lie|gen <st. V.; hat; südd., österr., schweiz.: ist>:
das Untersuchungsergebnis liegt [uns] vor;
dem Gericht liegen alle Unterlagen vor;
der Roman liegt jetzt vor (ist jetzt erschienen);
der vorliegende (dieser) Aufsatz, Beitrag;
im vorliegenden/in vorliegendem Fall sind außergewöhnliche Faktoren zu berücksichtigen;
<subst. 1. Part.:> Vorliegendes prüfen;
im Vorliegenden (hier);
das Vorliegende (diese Ausführungen, dieser Text);
b) als Faktum für eine entsprechende Beurteilung zu erkennen sein; als zu berücksichtigende Tatsache für etw. bestehen:
hier liegt offenbar ein Irrtum vor;
es lagen zwingende Gründe vor.
* * *
vor|lie|gen <st. V.; hat; südd., österr., schweiz.: ist>: 1. a) vorgelegt (2) sein; sich (als Material zur Begutachtung) in jmds. Händen befinden: das Untersuchungsergebnis liegt [uns] vor; dem Gericht liegen alle Unterlagen vor; der Roman liegt jetzt vor (ist jetzt erschienen); die bereits vorliegenden Bände; der vorliegende (dieser) Aufsatz, Beitrag; im vorliegenden/in vorliegendem Fall sind außergewöhnliche Faktoren zu berücksichtigen; Vorliegendes prüfen; im Vorliegenden (hier); das Vorliegende (diese Ausführungen, dieser Text); b) als Faktum für eine entsprechende Beurteilung zu erkennen sein; als zu berücksichtigende Tatsache für etw. bestehen: hier liegt offenbar ein Irrtum vor; es lagen zwingende Gründe vor; ein Verschulden liegt nicht vor; Fluchtgefahr liegt fast immer vor (Mostar, Unschuldig 8); Was liegt sonst noch vor (was ist sonst noch los)? (Kirst, 08/15, 466). 2. (ugs.) vorgelegt (4) sein: Die Kette hat ja nicht vorgelegen, wegen ihrer Krankheit hat sie nach Ottos Fortgang nicht übergekettet. Gerade heute - sonst liegt die Kette immer vor (Fallada, Jeder 289).
Universal-Lexikon. 2012.