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rechtlich
juristisch; von Rechts wegen; de jure (fachsprachlich); gerichtlich; jur.

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recht|lich ['rɛçtlɪç] <Adj.>:
nach dem [gültigen] Recht, auf ihm beruhend:
etwas vom rechtlichen Standpunkt aus betrachten; dieses Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig.
Syn.: juristisch, legal, legitim, rechtmäßig.

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rẹcht|lich 〈Adj.〉
1. das Recht betreffend, dem Recht nach, hinsichtlich des Rechtes, auf dem Recht beruhend, juristisch
2. 〈veraltet〉 redlich, ehrlich, ordentlich, rechtschaffen (Person)
● \rechtlicher Anspruch; die \rechtliche Seite einer Sache; das ist \rechtlich unzulässig (aber menschlich verständlich)

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rẹcht|lich <Adj.> [mhd. rehtlich, ahd. rehtlīh, zu Recht]:
1. das Recht betreffend; gesetzlich:
-e Fragen, Normen;
-e Gleichstellung;
eine -e Grundlage für etw. schaffen;
einen -en Anspruch auf etw. haben;
jmds. -er Vertreter sein;
r. begründet, nicht zulässig sein;
zu etw. r. verpflichtet sein.
2. (veraltend) rechtschaffen, redlich.

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rẹcht|lich <Adj.> [mhd. rehtlich, ahd. rehtlīh, zu ↑Recht]: 1. das Recht betreffend; gesetzlich: -e Fragen, Normen; -e Gleichstellung; eine -e Grundlage für etw. schaffen; einen -en Anspruch auf etw. haben; jmds. -er Vertreter sein; mit -en Mitteln wollen die Verantwortlichen versuchen, dem ... Anwachsen der Jugendsekten entgegenzuwirken (ran 2, 1980, 8); r. begründet, nicht zulässig sein; zu etw. r. verpflichtet sein; etw. r. verankern; Ein ... Urlaubsgesetz und Arbeitszeitverordnungen legen einen weiteren Teil der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern r. fest (Fraenkel, Staat 313). 2. (veraltend) rechtschaffen, redlich: ein -er, r. denkender Mensch; ∙ wenn ich ein -er Bergmann werden würde (Novalis, Heinrich 66).

Universal-Lexikon. 2012.