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Hofämter
Hofämter,
 
die Ämter am fürstlichen Hof. Bereits unter den fränkischen Königen bestanden Dienste als »Hausmeier« (Seneschall), »Truchsess«, »Marschall«, »Kämmerer« und »Schenk«; das Amt des Ersteren erlosch 751. Die vier Letzteren wurden seit dem 12. Jahrhundert im Heiligen Römischen Reich von den höchsten Reichsfürsten ausgeübt. Die Träger dieser mit der Zeit erblich gewordenen Erzämter beanspruchten mit den drei Erzbischöfen von Mainz, Köln und Trier als Erzkanzlern für das Reich, Italien und Burgund das Recht auf die Würde der Kurfürsten. In Anlehnung an die Erzämter entstanden Erbämter, deren Inhaber zunächst Stellvertreter in den alten Ämtern, später bloße Titelträger waren (Erbtruchsess, Erbmarschall usw.). Bei den Landesfürsten gab es entsprechend Erblandeshofämter.

Universal-Lexikon. 2012.