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Mẹss|ge|rät, das:
Gerät zum Messen von direkt nicht zugänglichen Erscheinungen u. Eigenschaften, z. B. in der Chemie.
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Messgerät,
Gerät zur quantitativen Erfassung physikalischer, chemischer u. a. Eigenschaften und Erscheinungen; Messgeräte liefern oder verkörpern Messwerte oder die Verknüpfung mehrerer voneinander unabhängiger Messwerte. Messgeräte können nach dem Messobjekt (dem Träger der physikalischen Größe, deren Wert gemessen werden soll), der Messgröße (z. B. Temperaturmessgeräte, Durchflussmengenmessgeräte) oder nach dem Messprinzip, der charakteristischen physikalischen Erscheinung, die der Messung zugrunde liegt (z. B. mechanische, pneumatische, elektrische und optische Messgeräte), eingeteilt werden. Sie können Teil einer Messeinrichtung sein oder auch (im engeren Sinn) eine Vorrichtung, die entweder einen oder mehrere Einheitswerte einer Messgröße verkörpert (Maßverkörperung oder Maß, z. B. Endmaße) oder eine beliebige Anzahl von Einheiten anzeigt (anzeigendes Messgerät, Anzeigegerät), auf Datenträgern registriert oder mithilfe eines angeschlossenen Schreibgeräts aufschreibt (registrierendes Messgerät oder Messschreiber) oder zählt (zählendes Messgerät oder Zähler).
Das Messgerät besteht in der Regel aus dem eigentlichen Messsystem (z. B. Messwerk einschließlich Zeiger und Skala), dem Gehäuse und gegebenenfalls äußerem Zubehör (z. B. Messfühler). Die Anzeige kann u. a. mittels Zeigers (z. B. in Messuhren), Flüssigkeitssäule (z. B. in Thermometern) oder Lichtstrahls (z. B. Galvanometer) auf einer Skale oder Strichmarke (analog anzeigende Messgeräte) erfolgen oder aber, wenn die Messwerte in diskreten Werten vorliegen, durch eine Ziffernanzeigeeinrichtung (digital anzeigende Messgeräte). (elektrische Messgeräte)
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Mẹss|ge|rät, das: Gerät zum Messen von direkt nicht zugänglichen Erscheinungen u. Eigenschaften (z. B. in der Chemie).
Universal-Lexikon. 2012.