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Ab|schrift ['apʃrɪft], die; -, -en:etwas Abgeschriebenes, abgeschriebener Text:
eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses liegt bei; [von etwas] eine Abschrift anfertigen, machen.
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Ạb|schrift 〈f. 20〉 zweite Ausfertigung eines Schriftstücks, Doppel, Kopie ● eine beglaubigte \Abschrift anfertigen
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Ạb|schrift , die; -, -en:
etw. Abgeschriebenes; Doppel, Kopie:
beglaubigte -en von Zeugnissen und Bescheinigungen;
eine A. von etw. anfertigen.
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Ạb|schrift, die; -, -en: das Abgeschriebene, Doppel, Kopie: beglaubigte -en von Zeugnissen und Bescheinigungen; eine A. von etw. anfertigen.
Universal-Lexikon. 2012.