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Du|pli|kat [dupli'ka:t], das; -[e]s, -e:zweite Ausfertigung eines Schriftstücks:
das Duplikat eines Vertrages.
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Du|pli|kat 〈n. 11〉
1. Doppel (einer Urkunde, eines Schriftstücks)
2. Abschrift, Kopie, Durchschlag, Zweitausfertigung
[zu lat. duplicatum „verdoppelt“]
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Zweitschrift, Abschrift:
ein D. einer Urkunde anfertigen.
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Duplikat
1) allgemein: Zweitausfertigung.
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Du|pli|kat, das; -[e]s, -e [zu lat. duplicatum, 2. Part. von: duplicare, ↑duplizieren]: Zweitschrift, Abschrift: Sie und ihr Vater schrieben eine weitere Erklärung; -e davon gingen zu den Akten, und das Original ging an die Illustrierte (Kant, Impressum 186); wir haben bloß in Unkenntnis der Verhältnisse es unterlassen, das D. der Ausfahrtsbewilligung ... abzugeben (Kisch, Reporter 38).
Universal-Lexikon. 2012.