Hornhauttransplantation,
Keratoplạstik, völliger oder teilweiser Ersatz der Hornhaut des Auges durch operative Übertragung eines menschlichen Transplantats; hierbei handelt es sich um frisches oder in einer Augenbank konserviertes, von Verstorbenen oder im Zusammenhang einer chirurgischen Augenentfernung gewonnenes Gewebe. In Ausnahmesituationen werden auch Kunststoffprothesen verwendet (Alloplastik). Bei der Hornhauttransplantation wird entweder die oberflächliche Hornhautschicht (lamellierende Hornhauttransplantation) oder die Hornhaut in ganzer Dicke ersetzt (penetrierende Hornhauttransplantation). Sie wird zur Wiederherstellung der Sehfähigkeit bei ausgedehnten Hornhauttrübungen oder nach Verletzungen und zur Abdeckung bei der operativen Korrektur des Hornhautkegels vorgenommen. Abstoßungsreaktionen sind hierbei kaum zu erwarten, da die Hornhaut gefäßfrei ist und es daher zu keinem Kontakt mit immunkompetenten Zellen auf dem Blutweg kommt.
Universal-Lexikon. 2012.