Akademik

Korrektur
Modifikation; Änderung; Modifizierung; Abänderung; Umarbeitung; Reparatur; Problemlösung; Fehlerbehebung; Berichtigung; Fehlerbeseitigung; Nachbesserung; Mangelbeseitigung; Verbesserung; Instandsetzung

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Kor|rek|tur [kɔrɛk'tu:ɐ̯], die; -, -en:
Verbesserung, Berichtigung eines Fehlers, besonders in einem geschriebenen oder gedruckten Text:
kleine Korrekturen in einem Text anbringen; den Vertrag mit allen Korrekturen vorlegen.

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Kor|rek|tur 〈f. 20
1. Berichtigung, Verbesserung
2. 〈Typ.〉 Prüfung u. Berichtigung des Schriftsatzes (Fahnen\Korrektur, Bogen\Korrektur)
● eine \Korrektur anbringen; \Korrektur lesen 〈Typ.〉 den Satz auf Fehler überprüfen; die aktuelle Gesetzeslage bedarf einer \Korrektur [<mlat. correctura „Amt des Korrektors, Berichtigung“; zu lat. corrigere „zurechtrichten, geraderichten“]

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Kor|rek|tur, die; -, -en:
1.
a) (bildungsspr.) Verbesserung; Berichtigung; Richtigstellung:
notwendige, kleine -en;
die K. einer schriftlichen Arbeit, eines Textes;
b) (Druckw.) Korrekturfahne:
K., -en lesen (einen Schriftsatz auf Fehler überprüfen).
2. (bildungsspr.) [Ver]änderung:
einen Vertrag mit allen -en vorlegen.

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Korrektur
 
die, -/-en,  
 1) allgemein: Berichtigung, Richtigstellung, Verbesserung.
 
 2) Setzerei und Verlag: die Berichtigung der bei der Herstellung eines Schriftsatzes, Stiches oder Farbdrucks gemachten Fehler, bevor das Druckwerk vervielfältigt wird. Beim Korrekturlesen werden Korrekturzeichen verwendet, besondere Zeichen für die Kennzeichnung von Setzfehlern im Text und am Rand von Korrekturabzügen, den ersten Satzabdrucken. Diese werden in langen Spalten auf Korrekturfahnen abgezogen.

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Kor|rek|tur, die; -, -en: 1. a) (bildungsspr.) Verbesserung; Berichtigung; Richtigstellung: notwendige, kleine -en; die K. einer schriftlichen Arbeit, eines Textes; b) (Druckw.) Korrekturfahne: K., -en lesen (einen Schriftsatz auf Fehler überprüfen). 2. (bildungsspr.) [Ver]änderung: Niemals kam für ihn geistiger Umsturz ... infrage, sondern stets nur sanfte K. (Musil, Mann 388); eine K. in der Einschätzung der Lage vornehmen; einen Vertrag mit allen -en vorlegen.

Universal-Lexikon. 2012.