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mie|ten ['mi:tn̩], mietete, gemietet <tr.; hat /Ggs. vermieten/:gegen Bezahlung die Berechtigung erwerben, etwas zu benutzen:
eine Wohnung, ein Zimmer mieten; im Urlaub mieten wir uns ein Auto.
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mie|ten1 〈V. tr.; hat〉 etwas od. jmdn. \mieten gegen Bezahlung etwas vorübergehend in Gebrauch nehmen, jmds. Dienste in Anspruch nehmen ● eine Garage, ein Haus, ein Klavier, einen Kraftwagen, einen Lohndiener, einen Platz im Theater, ein Zimmer \mieten; er fährt einen gemieteten Wagen [<mhd. mieten <ahd. mietan „belohnen; gegen Entgelt benutzen“]
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mie|ten2 〈V. tr.; hat〉 Feldfrüchte \mieten in Mieten setzen, einmieten [→ Miete2]
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1mie|ten <sw. V.; hat [mhd. mieten, ahd. mietan]:
1. (bes. von Wohnungen o. Ä.) gegen Bezahlung (das Eigentum eines anderen) in Benutzung nehmen:
[sich <Dativ>] ein Haus, eine Wohnung, ein Boot, ein Auto, ein Klavier m.
2. (veraltet) gegen Bezahlung, Lohn vorübergehend in Dienst nehmen:
[sich <Dativ>] einen Diener m.
2mie|ten <sw. V.; hat (landsch.):
↑ 2einmieten.
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1mie|ten <sw. V.; hat [mhd. mieten, ahd. mietan]: 1. (bes. von Wohnungen o. Ä.) gegen Bezahlung (das Eigentum eines anderen) in Benutzung nehmen: [sich <Dativ>] ein Haus, eine Wohnung, ein Boot, ein Auto, ein Klavier m.; wir mieteten uns einen Ruderkahn (Bieler, Bonifaz 213); sie haben für sich, für ihren Besuch eine Ferienwohnung gemietet; Ich holte sie am Hafen ab und brachte sie zu dem kleinen Sarazenenhaus, das ich ihr ... gemietet hatte (Henze, Reiselieder 154); <auch ohne Akk.-Obj.:> Das Haus, in dem ich gemietet hatte, lag in einer kleinen Cité (Th. Mann, Krull 264); Eigentlich passte es der Tante nicht, dass er nur für so kurze Zeit m. wollte (Hesse, Steppenwolf 10). 2. (veraltet) gegen Bezahlung, Lohn vorübergehend in Dienst nehmen: [sich <Dativ>] einen Diener m.; Mimi will sich scheiden lassen und mietet sich einen Gigolo (Spiegel 52, 1984, 160).
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Universal-Lexikon. 2012.