Akademik

konstitutionell
anlagebedingt

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kon|sti|tu|ti|o|nẹll 〈Adj.〉 auf der Konstitution beruhend, sie betreffend ● \konstitutionelle Krankheiten; \konstitutionelle Monarchie durch eine Verfassung beschränkte Monarchie
Die Buchstabenfolge kon|st... kann in Fremdwörtern auch kons|t... getrennt werden.

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kon|s|ti|tu|ti|o|nẹll <Adj.> [frz. constitutionnel]:
1. (Politik) verfassungsmäßig; an die Verfassung gebunden:
-e Monarchie.
2. (bes. Med.) die Konstitution (1) betreffend, dazu gehörend, darauf beruhend:
-e Krankheiten.

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konstitutionẹll,
 
1) Anthropologie: die Konstitution betreffend.
 
 2) Recht: an die Verfassung gebunden.

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kon|sti|tu|ti|o|nẹll <Adj.> [frz. constitutionnel]: 1. (Politik) verfassungsmäßig; an die Verfassung gebunden: -e Monarchie. 2. (bes. Med.) die ↑Konstitution (1) betreffend, dazu gehörend, darauf beruhend: -e Krankheiten: bei k. nicht vollwertigen Tieren (Lorenz, Verhalten I, 48); Ü eine -e Schwäche der heutigen Familie (Wohngruppe 8).

Universal-Lexikon. 2012.