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Kon|sti|tu|ti|on [kɔnstitu'ts̮i̯o:n], die; -:körperliche [und seelische] Verfassung:
er hat eine robuste Konstitution.
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◆ Kon|sti|tu|ti|on 〈f. 20〉
1. Anordnung, Zusammensetzung
2. Anordnung der Atome im Molekül
4. Verfassung, Grundgesetz (eines Staates)
● sich, einem Staat eine \Konstitution geben; kräftige, schwache, zarte \Konstitution [<lat. constitutio „Einrichtung, Anordnung, Verfassung“; zu constituere „festsetzen, einrichten“]
◆ Die Buchstabenfolge kon|st... kann in Fremdwörtern auch kons|t... getrennt werden.
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Kon|sti|tu|ti|on [lat. constitutio = Einrichtung, Verfassung, Zustand]: in der Chemie der mit Hilfe der chemischen Zeichensprache unter Benutzung von Elementsymbolen, Ziffern, Valenzstrichen u. Ringsymbolen als Konstitutionsformel (↑ Formel) darstellbare Aufbau eines Moleküls aus Atomen, die entspr. ihren Wertigkeiten durch chemische Bindungen auf versch. Weise (Konstitutionsisomerie) miteinander verknüpft sind. In Ergänzung zur K.-Formel gibt die Strukturformel den dreidimensionalen Aufbau (↑ Struktur) des Moleküls wieder u. beschreibt auch seine Konfiguration u./od. die Konformation. Die K. einer chem. Verb. muss sich außerdem mit den Mitteln der ↑ Nomenklatur eindeutig charakterisieren lassen. Der Aufstellung der K.-Formel geht die Konstitutionsermittlung voraus mit Elementaranalyse, MG-Bestimmung u. Untersuchung der Bindungsverhältnisse. Ein Konstitutionsbeweis (Strukturbeweis) kann durch Vergleich (↑ Identifizierung) mit einer totalsynthetisch hergestellten Verb. geführt werden.
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1.
a) allgemeine, bes. körperliche Verfassung:
eine kräftige, schlechte, zarte K. haben;
von schwacher K. sein;
b) (bes. Med.) Körperbau.
2. (Chemie) Aufbau, Struktur eines Moleküls.
4. (kath. Kirche)
a) Erlass eines Papstes bzw. Konzils;
b) Statut, Satzung (eines klösterlichen Verbandes).
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Konstitution
[lateinisch, zu constituere »aufstellen«, »einsetzen«] die, -/-en,
1) allgemein: allgemeine, besonders körperliche Verfassung.
2) Anthropologie und Medizin: das dauerhafte physische Erscheinungs-, Funktions- und Leistungsgefüge eines Menschen (Konstitutionstypen); auch seine Widerstandskraft gegen Krankheiten und Belastungen.
3) Chemie: Bezeichnung für den Aufbau eines Moleküls, d. h. für die Art und die Aufeinanderfolge der Atome und der zwischen ihnen bestehenden Bindungen (in der organischen Chemie wird oft gleichbedeutend die Bezeichnungen Struktur gebraucht). Die Konstitution einer chemischen Verbindung wird in der chemischen Zeichensprache durch die Strukturformel wiedergegeben.
4) Kirchenrecht: 1) Bezeichnung für Erlasse eines Papstes oder Konzils in der katholischen Kirche sowie für die Statuten eines Ordens; 2) kirchenrechtliches Sammelwerk, Apostolische Konstitutionen.
5) Philosophie: in neueren philosophischen Theorien in erkenntnistheoretische, logische und ontologische Bedeutung verwendeter Begriff: Bei I. Kant hat die regelgeleitete Anwendung der Kategorien konstitutiven, d. h. die Erkenntnis ermöglichenden und bestimmenden Charakter (Gegensatz regulativ). In der Konstitutionstheorie R. Carnaps bedeutet Konstitution die logische Rückführung eines Begriffs auf erkenntnismäßig frühere Begriffe. Die Phänomenologie E. Husserls ist als eine Theorie der transzendentalen Konstitution konzipiert, in der sich das durch Intentionalität bezeichnete Verhältnis von Bewusstsein und Gegenstand erstellt. Husserl unterscheidet dabei die apriorisch (invariant) bestimmte statische von der durch die Zeit bestimmten genetischen Konstitution.
6) Recht: Verfassung, Verfassungsurkunde.
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Kon|sti|tu|ti|on, die; -, -en [lat. constitutio, zu: constituere, ↑konstituieren]: 1. a) allgemeine, bes. körperliche Verfassung: eine kräftige, schlechte, zarte K. haben; von schwacher K. sein; b) (bes. Med.) Körperbau. 2. (Chemie) Aufbau, Struktur eines Moleküls. 3. (Politik) Verfassung; Satzung. 4. (kath. Kirche) a) Erlass eines Papstes bzw. Konzils; b) Statut, Satzung (eines klösterlichen Verbandes).
Universal-Lexikon. 2012.