Kindersoldaten,
Bezeichnung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die für die Streitkräfte rekrutiert werden beziehungsweise im Dienst von Regierungsarmeen oder Rebellenverbänden an Kriegen oder bewaffneten Konflikten teilnehmen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen gibt es (2001) weltweit etwa 350 000 Kindersoldaten (darunter in Afrika rd. 200 000), die zumeist (v. a. aus Gründen der Armut) in diesen Dienst gezwungen und hauptsächlich als aktive Kämpfer, Kuriere, Spione sowie zur Minenräumung eingesetzt werden. Vielfach unter Drogen stehend, werden sie außerdem sexuell missbraucht. In den regulären Streitkräften der Staaten (z. B. Großbritannien) dienen Heranwachsende unter 18 Jahren hingegen freiwillig. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1990 schreibt u. a. in Art. 38 für eine freiwillige Rekrutierung ein Mindestalter von 15 Jahren vor, jedoch wurde diese Regelung von zahlreichen Organisationen (v. a. UNICEF) als unzureichend betrachtet. Im September 2000 wurde auf dem so genannten »Millenniumsgipfel« der Vereinten Nationen deshalb das Zusatzprotokoll »Kinder in bewaffneten Konflikten« zur Unterzeichnung ausgelegt, das im Februar 2002 in Kraft trat. Das Protokoll sieht u. a. vor, das Mindestalter für die Rekrutierung und aktive Teilnahme an Kampfhandlungen auf 18 Jahre, für die Rekrutierung auf freiwilliger Basis auf 16 Jahre (mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten) anzuheben sowie die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in Rebellenbewegungen zu verbieten. Außerdem sind verschiedene Schutzbestimmungen einzuhalten.
Universal-Lexikon. 2012.