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Exekution
Beschlagnahme; Pfändung; Requisition; Hinrichtung; Vollziehung; Vollstreckung; Ausführung

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Ex|e|ku|ti|on 〈f. 20
1. Vollstreckung, Vollzug (eines Urteils)
2. Hinrichtung
[<lat. ex(s)ecutio „Vollzug, Vollstreckung“; zu exsequi „vollziehen“]

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Ex|e|ku|ti|on, die; -, -en [urspr. = Ausführung einer Anordnung < lat. ex(s)ecutio = Ausführung, Vollstreckung, zu: ex(s)equi (2. Part.: ex(s)ecutum) = aus-, durchführen]:
1.
a) Hinrichtung:
die [standrechtliche] E. [des Verurteilten] vornehmen;
b) (Rechtsspr. veraltet) Bestrafung (gemäß Urteil).
2. (bildungsspr.) Durchführung einer besonderen Aktion:
die E. (Vollstreckung) des [Todes]urteils verschieben.
3. (österr. Amtsspr., sonst veraltet) Pfändung.

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Exekution
 
[lateinisch »Ausführung«, »Vollstreckung«] die, -/-en,  
 1) bildungssprachlich für: Durchführung (einer besonderen Aktion).
 
 2) rechtlich für: im weiteren Sinn (besonders in Österreich gebräuchlich) das Erzwingen einer geschuldeten Leistung (z. B. durch Pfändung) durch zuständige Staatsorgane auf rechtlich geordnetem Weg (Zwangsvollstreckung); im engeren Sinn bedeutet Exekution Hinrichtung.
 

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Exe|ku|ti|on, die; -, -en [urspr. = Ausführung einer Anordnung < lat. ex(s)ecutio = Ausführung, Vollstreckung, zu: ex(s)equi (2. Part.: ex(s)ecutum) = aus-, durchführen]: 1. a) Hinrichtung: die [standrechtliche] E. [des Verurteilten] vornehmen; b) (Rechtsspr. veraltet) Bestrafung (gemäß Urteil): ∙ So merkte er kaum auf, als man ihm die Nachricht brachte, es sollte in dem Schlosshofe eine E. vorgehen und ein Knabe gestäupt werden, der sich eines nächtlichen Einbruchs verdächtig gemacht habe (Goethe, Lehrjahre III, 9). 2. (bildungsspr.) Durchführung einer besonderen Aktion: die E. (Vollstreckung) des [Todes]urteils verschieben; (Sport Jargon:) die E. [des Strafstoßes] übernehmen, vornehmen. 3. (österr. Amtsspr., sonst veraltet) Pfändung: die E. des Schuldners; ∙ Drei Taler Zins von der Witwe Müller, gegen die muss Er um E. anrufen (Iffland, Die Hagestolzen II, 1). ∙ 4. Abteilung, Truppe o. Ä., die den Auftrag hat, eine ↑Exekution (1 b) durchzuführen: So sind die beiden -en schon aufgebrochen (Goethe, Götz III).

Universal-Lexikon. 2012.