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Klimakonferenz
Klimakonferenz,
 
Klimagipfel, während der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro als Folge der Klimarahmenkonvention vereinbarte erste Vertragsstaatenkonferenz, die vom 28. 3. bis 7. 4. 1995 in Berlin stattfand. Vertreten waren 170 Staaten sowie als Beobachter 165 Nichtregierungsorganisationen (NGO). Ziele der Klimakonferenz waren Maßnahmen zur Reduzierung klimaschädigender Treibhausgase und zur Eindämmung des globalen Treibhauseffekts. Auf ein »Klimaprotokoll«, das den Staaten Maßnahmen und Ziele zum Schutz des Klimas vorgibt, konnte sich die Klimakonferenz nicht einigen. Dabei sollten die Emissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2000 auf den Stand von 1990 zurückgeführt werden. Verabschiedet wurde statt dessen das »Berliner Mandat«, ein Auftrag zur Erstellung eines verbindlichen Klimaprotokolls. Die Verantwortung für den Klimaschutz wurde als gemeinsame und doch unterschiedliche Aufgabe definiert, an der sich die Entwicklungsländer im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligen sollen; die Hauptlast müssten jedoch die Industriestaaten als Hauptverursacher klimaschädigender Effekte tragen. Der Forderung der AOSIS-Staaten nach Reduzierung der Kohlendioxidemissionen durch die Industrieländer um mindestens 20 % bis zum Jahr 2005 (gegenüber 1990) wurde nicht stattgegeben. Zur gemeinsamen Umsetzung der Konventionsverpflichtungen Joint Implementation wurde eine Pilotphase vereinbart. (Weltklimakonferenz)

Universal-Lexikon. 2012.