kommunale Spitzenverbände,
freiwillige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften und deren Regionalverbände auf Bundesebene. Aufgaben: Förderung der kommunalen Selbstverwaltung, Erfahrungsaustausch, Beratung staatlicher und kommunaler Stellen, Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit. Die kommunalen Spitzenverbände sind mit Ausnahme weniger Landesverbände privatrechtliche Vereinigungen. Zu ihnen gehören der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag. Die kommunalen Spitzenverbände sind seit 1953 unter Federführung des Deutschen Städtetages in der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zusammengeschlossen, deren Organe die Hauptversammlung und der Gesamtvorstand sind. Im Rahmen der internationalen Beziehungen sind die kommunalen Spitzenverbände Mitglieder des Internationalen Gemeindeverbandes und des Rates der Gemeinden und Regionen in Europa.
R. Seeger: Die k. S., in: Archiv für Kommunalwissenschaften, Jg. 27 (1988), S. 177-199.
Universal-Lexikon. 2012.