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Konsumgenossenschaften
Konsumgenossenschaften,
 
Konsumvereine, nach § 1 Genossenschaftsgesetz »Vereine zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- oder Wirtschaftsbedürfnissen im Großen und Ablass im Kleinen«. Konsumgenossenschaften entstanden als hilfswirtschaftliche Einrichtungen privater Haushalte mit dem Ziel, die Beschaffungskonditionen für Güter des täglichen Bedarfs zu verbessern. Die erste Konsumgenossenschaft wurde 1844 in Großbritannien durch die Rochdale Society of Equitable Pioneers (Redliche Pioniere von Rochdale) gegründet. Die Rochdaler Prinzipien umfassten neben der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder auch sozialreformerische Ziele. Ursprünglich waren die Mitglieder als Eigentümer der Konsumgenossenschaft identisch mit den Kunden. Auszuschüttende Überschüsse wurden entsprechend der Inanspruchnahme von Leistungen der Konsumgenossenschaft an die Kunden ausgezahlt, d. h., die Rückvergütung erfolgte v. a. nach Maßgabe der Einkäufe. Seit 1954 dürfen die Konsumgenossenschaften ihre Waren auch an Nichtmitglieder verkaufen. Gleichzeitig wurde ihnen aber durch § 5 Rabattgesetz nur noch eine Rückvergütung bis zu einer Höhe von 3 % des Umsatzes gestattet. Die Rückvergütung hat damit die Funktion der Gewinnverteilung an die Mitglieder verloren und ist in der Regel durch Dividenden auf die eingezahlten Geschäftsanteile ersetzt worden.
 
In der BRD nahmen die Konsumgenossenschaften nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst eine positive Entwicklung; die Höchstzahl der Konsumgenossenschaften betrug (1969) 300, die der individuellen Mitglieder 2,5 Mio. In den 70er-Jahren verschmolzen die Konsumgenossenschaften aufgrund sich verschärfender Wettbewerbsbedingungen zu größeren Einheiten; einige Konsumgenossenschaften wandelten sich in Aktiengesellschaften um, die meisten firmierten unter dem Dach der »co-op«-Gruppe. Nach dem Konkurs des Unternehmens schlossen sich die verbliebenen Konsumgenossenschaften (die größten sind die Konsumgenossenschaften Dortmund-Kassel eG und die co op Schleswig-Holstein eG) im Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e. V., Hamburg, Interessenvertretung der Konsumgenossenschaften im früheren Bundesgebiet, zusammen. 2000 wurde der Gesamtverband Deutscher Konsumgenossenschaften (GDK; Sitz: Berlin) als gesamtdeutsche Interessenvertretung gegründet. Der Verband vertritt (2001) 50 Konsumgenossenschaften mit 825 000 Mitgliedern, die 1 226 Läden mit 16 300 Mitarbeitern und einem Umsatz von 2,05 Mrd. betreiben.
 
In der DDR waren die rd. 200 Konsumgenossenschaften, die von 4,6 Mio. Mitgliedhaushalten getragen wurden, neben der volkseigenen Handelsorganisation (HO) eine wesentliche Organisationsform des Einzelhandels. Am Gesamtumsatz von Handel und Gaststätten hatten sie einen Anteil von rd. einem Drittel; jede dritte Verkaufsstelle und jede fünfte Gaststätte war ein Konsumgenossenschaftsbetrieb. Außerdem betrieben sie die »konsument«-Warenhäuser sowie eigene Produktionsbetriebe und Kombinate. Seit der deutschen Vereinigung fungierte zunächst der Verband der Konsumgenossenschaften eG (VdK), Berlin, als Interessenvertretung und Warenwirtschaftszentrale der Konsumgenossenschaften in den neuen Bundesländern, der 1999 in Konsumverband eG umbenannt wurde. Der Verband vertritt (2001) 19 ostdeutsche Konsumgenossenschaften und eine GmbH mit 700 000 Einzelmitgliedern. Die Konsumgenossenschaften betreiben 500 Läden mit 4 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von 500 Mio..
 
In Österreich wurde mit dem Wechselseitigen Unterstützungsverein der Fabriksarbeiter zu Teesdorf 1856 die erste Konsumgenossenschaft gegründet; 1904 entstand der Zentralverband österreichischer Konsumvereine und 1905 die Großeinkaufsgesellschaft österreichischer Consumvereine (GÖC). 1978 fusionierten 14 Bezirkskonsumgenossenschaften und die ehemalige GÖC zum Konsum Österreich.
 
In der Schweiz entstand aus den Konsumgenossenschaften die Coop Schweiz.

Universal-Lexikon. 2012.