Hạn|dels|or|ga|ni|sa|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈allg.〉 Organisation, die den Handel regelt
2. 〈Abk.: HO; in der DDR〉 staatl. Einzelhandelsunternehmen zum Verkauf von Waren (zu Überpreisen) u. Betrieb von Gaststätten
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Hạn|dels|or|ga|ni|sa|ti|on, die:
eine internationale H.
2. <o. Pl.> (DDR) staatliches Handelsunternehmen, das Warenhäuser, Gaststätten u. a. betreibt (Abk.: HO).
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Handelsorganisation,
Abkürzung HO, 1948-90 bestehendes staatliches Einzelhandelsunternehmen in der DDR, das in das staatliche Planungs- und Leitungssystem einbezogen war, jedoch im Gegensatz zu den zentral geleiteten staatlichen Warenhäusern dezentral über HO-Bezirksdirektionen gesteuert wurde. Daneben gehörten zum Einzelhandel Konsumgenossenschaften und private Einzelhandelsbetriebe.
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Universal-Lexikon. 2012.