Kontrạkt|arbeiter,
englisch Indentured Labour [in'dentʃəd 'leɪbə], durch einen Vertrag an einen bestimmten Brotherren gebundene Arbeiter, die im Rahmen kolonialer Besiedlungspolitik und der wirtschaftlichen Nutzung der überseeischen Gebiete europäischer Staaten eingesetzt wurden. Die Bedingungen waren der wirtschaftlichen Notlage der Kontraktarbeiter entsprechend ungünstig (eine geringe Leistung des Brotherren, wie die Vorauszahlung der Überfahrt in Höhe eines Jahreslohns, war z. B. durch 4- bis 7-jährige unbezahlte Arbeit abzugelten). Kontraktarbeiter (meist irische und englische Einwanderer), die in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts zeitweise bis zu 50 % des Bevölkerungszuwachses in den englischen Kolonien Nordamerikas ausmachten, existierten dort bis zum Bürgerkrieg neben Sklaven und freien Lohnarbeitern. Nach der Abschaffung der Sklaverei wurden v. a. indische oder chinesische Kontraktarbeiter zur Bewirtschaftung der Plantagen in die Karibik, nach Hawaii, Malaysia, Indonesien, Ceylon, Mauritius und Südafrika gebracht (dort zeitweise auch für die Arbeit in den Minen). Seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde Kontraktarbeit in den USA und vielen Ländern des Commonwealth gesetzlich eingeschränkt und schließlich verboten, in der Praxis existierte sie jedoch in vielen Gebieten noch bis in die 1920er-Jahre.
Universal-Lexikon. 2012.