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Sklaverei
Unfreiheit; Leibeigenschaft; Knechtschaft; Versklavung; Unterjochung; Knebelung; Unterwerfung; Unterdrückung; Plage; Qual; Plackerei (umgangssprachlich); Quälerei; Mühe; Mühsal

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Skla|ve|rei [skla:və'rai̮], die; - (bes. früher):
vollständige Abhängigkeit der Sklaven von ihrem Herrn, von ihrer Herrin:
die Schwarzen wurden aus der Sklaverei befreit.
Syn.: Leibeigenschaft.

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Skla|ve|rei 〈[ -və-] f. 18; unz.〉 Zustand des Sklaveseins, Knechtschaft, Leibeigenschaft ● jmdn. aus der \Sklaverei befreien; in \Sklaverei geraten

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Skla|ve|rei, die; -:
1. (bes. früher) völlige wirtschaftliche u. rechtliche Abhängigkeit eines ↑ Sklaven (1) von einem Sklavenhalter:
die S. abschaffen.
2. (oft abwertend)
a) starke Abhängigkeit von jmdm. od. etw.;
b) harte, ermüdende Arbeit:
diese Arbeit ist die reinste S.

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Sklaverei
 
[zu mittelhochdeutsch s(c)lave »Sklave«, von mittellateinisch s(c)lavus »Unfreier«, »Leibeigener«, von mittelgriechisch sklábos »Sklave«, eigentlich »Slawe« (da im Mittelalter die Sklaven im Orient meist Slawen waren)], Bezeichnung für die völlige rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit eines Menschen von einem anderen. Der in solcher Abhängigkeit stehende Mensch, der Sklave, erfuhr eine substanzielle Minderung seiner Existenz als Mensch. Der Sklavenhalter konnte einzelne oder alle mit dem Eigentumsrecht verbundenen »dinglichen« Befugnisse ausüben, im Extremfall die Sklaven auch verkaufen oder töten. Sklaverei wird deshalb von der Leibeigenschaft, mit der kein Eigentumsrecht verbunden ist, unterschieden.
 
Die Sklaverei ist eine Erscheinung, die sich in verschiedenen Gebieten der Erde selbstständig ausgebildet hat. Nach verbreiteter Ansicht entstand sie, als der Brauch, im Krieg die Besiegten ausnahmslos zu töten, aufgegeben wurde. Mit der Herausbildung erster Eigentumsverhältnisse verbreitete sich die Sklaverei in China, Indien und im Alten Orient schon zwischen dem 4. und 2. Jahrtausend v. Chr. In Europa hatte sie ihren ersten Höhepunkt im antiken Griechenland und im Römerbriefen Reich. Zu einem weltweiten Phänomen wurde die Sklaverei im Zeichen des europäischen Kolonialismus vom 16. bis 18. Jahrhundert. Im Zuge der Aufklärung setzte sich langsam, verstärkt im 19. Jahrhundert, die Auffassung durch, dass kein Mensch eines anderen Menschen Eigentum sein könne. Die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Sklaverei wurde 1926 vom Völkerbund durch die Antisklavereiakte verstärkt. Trotz Ächtung der Sklaverei in der Menschenrechtskonvention der UN (1948) gibt es bis heute im Teufelskreis von Armut und Gewalt sklavereiähnliche Formen der Abhängigkeit, v. a. in der Dritten Welt; Organisatoren (»Sklavenhändler«) und Nutznießer (»Sklavenhalter«) sind jedoch auch Menschenhändler und bestimmte Unternehmer in Europa und Nordamerika. So werden z. B. in Brasilien von Großgrundbesitzern beschäftigungslose Männer in den Slums der großen Städte unter falschen Versprechungen angeworben und unter vielerlei Formen der Gewalt als sklavenähnliche unentgeltliche Arbeitskräfte für einen längeren Zeitraum festgehalten. Mit Billigung der in Armut lebenden Familie werden u. a. in Indien »Kindersklaven« bei der Teppichherstellung, in Peru bei der Arbeit in Goldminen beschäftigt.
 
Eine verbreitete Erscheinungsform »moderner Sklaverei« ist die Versklavung von Frauen zum Zweck der Prostitution (»Verlockung« von Frauen überwiegend aus Asien und Lateinamerika sowie aus Osteuropa in westeuropäische und nordamerikanische Bordelle) unter Vorspiegelung falscher Arbeitsverhältnisse oder Eheversprechen. Zentren der kriminellen Vermittlung von Frauen für die Prostitution sind in Europa Amsterdam sowie Frankfurt am Main. (Frauenhandel, Kinderarbeit, Menschenhandel, Prostitution)
 
Die Haltung der Weltreligionen zur Sklaverei ist weitgehend zeitgebunden. Das Alte Testament kennt die Sklaverei, unterscheidet aber zwischen volksfremden (z. B. Kriegsgefangenen) und israelitischen Sklaven, die im siebten Jahr freigelassen werden mussten. Auch im Neuen Testament wird Sklaverei als gegeben vorausgesetzt und nicht grundsätzlich infrage gestellt. Die frühe Kirche übernahm diese Haltung, die in der naturrechtlichen Ethik der katholischen Kirche bis in das 19. Jahrhundert galt. Nach Einzelstellungnahmen schon in früherer Zeit verurteilte offiziell erst das 2. Vatikanische Konzil 1965 jeglicher Sklaverei. Für den Protestantismus bestätigte M. Luther noch die traditionelle Haltung, dagegen lehnten U. Zwingli und J. Calvin jede Form der Unfreiheit ab. Der Islam duldet zwar die Sklaverei, die Stellung der Sklaven wurde jedoch durch Vorschriften des Korans erheblich verbessert. Die Regel, dass ein Muslim einen anderen Muslim nicht versklaven durfte, wurde in der Praxis nicht immer befolgt. In der islamischen Welt erfuhr die Sklaverei (v. a. Haus- sowie Gardesklaven, Sklavenhandel) eine unterschiedlich starke Verbreitung. Viele reiche Herren hatten Sklaven in größerer Zahl (z. B. Eunuchen als Haremswächter, Sklavinnen zum Teil als Konkubinen). Seit dem 9. Jahrhundert wurden Sklaven zum militärischen Söldnerdienst herangezogen (Mamelucken, Janitscharen).
 
 Altertum
 
Schon die frühen Hochkulturen Mesopotamiens und Ägyptens kannten die Sklaverei, meist in Form von Haus- oder Palastsklaven. Ursachen der antiken Sklaverei waren besonders die Kriegsgefangenschaft, danach Menschenraub (v. a. Piraterie), Verschuldung, unfreie Geburt und Kindesaussetzung. Die Sklaverei wurde in der Antike meist als natürliche Einrichtung angesehen und daher auch von Philosophen wie Platon und Aristoteles nicht infrage gestellt. Die Möglichkeit der Freilassung (Freigelassene) war immer gegeben. Dieser Anreiz trug viel zum Funktionieren der Sklaverei bei.
 
In Griechenland tritt die Sklaverei bereits schwach in mykenischen Texten und in den Werken Homers zutage. Um 600 v. Chr. bewirkte die einsetzende Geldwirtschaft mit ihren Auswirkungen auf Handel, Gewerbe, Bergbau (z. B. Silberminen von Laurion) und Landwirtschaft eine rasche Zunahme der Sklaverei in diesen Bereichen. So sorgte z. B. die Krise in der attischen Landwirtschaft für eine Zunahme der Schuldknechtschaft, die von Solon 594 v. Chr. für Athen verboten wurde. Besonderen Aufgaben dienten z. B. die Tempelsklaven.
 
In Rom ist die Sklaverei bereits in früher Zeit z. B. durch das Zwölftafelgesetz belegt. Neben der Haussklaverei spielte die Schuldsklaverei eine Rolle. Eine Besonderheit der römischen Sklaverei bestand bei der Freilassung darin, dass im Gegensatz zu Griechenland dem Freigelassenen das Bürgerrecht verliehen wurde. Ihren eigentlichen Aufschwung fand die Sklaverei im 2. Jahrhundert v. Chr. als Folge der römischen Eroberungskriege im Osten, die Hunderttausende von Kriegsgefangenen als Sklaven nach Italien brachten. Die damit verbundene Verelendung, besonders der Landarbeitersklaven, verursachte die großen Sklavenaufstände (136-132 und 104-101 jeweils auf Sizilien, 73-71 v. Chr. der Aufstand des Spartacus). In der Folge sorgten verschiedene Maßnahmen, u. a. im Bereich des Sklavenrechts, für eine gewisse Humanisierung der Sklaverei in der römischen Kaiserzeit; die Funktion der Sklaverei blieb bis zum Ende der Antike erhalten.
 
Wie bei den Römern war die Sklaverei auch bei den Germanen eine feste Einrichtung. Die germanischen Volksrechte enthalten zahlreiche die Sklaverei betreffende Regelungen, z. B. über Ehefähigkeit, Vermögensfähigkeit, Haftungsrecht, Sklavenstrafrecht, Tötungsrecht des Herrn. Die verbreitete Auffassung, die Stellung der germanischen Sklaven sei wesentlich besser gewesen als die der römischen Sklaven, geht allein auf Tacitus zurück. Von dieser einzelnen Aussage abgesehen, ist die Besserstellung erst für die Zeit nach der Christianisierung der germanischen Stämme zu belegen.
 
 Europa im Mittelalter
 
Entscheidend für den weitgehenden Rückgang der Sklaverei im Europa des frühen Mittelalters wurden staatliche und kirchliche Beschränkungen des Handels mit christlichen Sklaven und die spätkaiserzeitliche Bindung der Unfreien an die von ihnen bearbeiteten Ländereien (Kolonen), aus der minder schwere Formen der Unfreiheit (Leibeigenschaft, Hörigkeit, Erbuntertänigkeit) hervorgingen. Die eigentliche Sklaverei erfuhr in den christlichen Staaten Europas v. a. seit dem 10. Jahrhundert einen erneuten Aufschwung im Zusammenhang mit der Missionierung Osteuropas (Handel mit slawischen nichtchristlichen Sklaven quer durch Europa) und durch den Kampf gegen den Islam. Hierbei wurden von christlicher und islamischer Seite v. a. Kriegsgefangene versklavt, und besonders in den Hafenstädten des Mittelmeers blühte ein ertragreicher Sklavenhandel. Da jedoch die Versklavung von Christen durch Christen verboten war, blieb die Sklaverei in Europa selbst (außer im türkisch beherrschten Südosten) quantitativ ein Randphänomen, während sie in den Kolonialgebieten der Europäer eine neue Dimension gewann.
 
 Afrika und atlantischer Sklavenhandel
 
Die vorkolonialen Gesellschaften Afrikas südlich der Sahara kannten durchgängig Sklaverei, ebenso wie die islamischen Gesellschaften Nordafrikas und des restlichen Vorderen Orients. Jedoch spielte die Sklaverei im afrikanischen Wirtschafts- und Sozialgefüge eine Nebenrolle; versklavt wurden meist Kriegsgefangene; sie arbeiteten eher für einzelne Hausstände (Haussklaven) als für größere Wirtschaftsunternehmen (z. B. Plantagen). Im Fernhandel wurden auch Sklaven ge- und verkauft, jedoch ohne erkennbare Auswirkungen auf gesellschaftliche oder politische Strukturen. Eine grundsätzlich neue Lage entstand an der Küste Westafrikas mit der Entdeckung Amerikas durch C. Kolumbus 1492. Auf Vorschlag des Dominikaners B. de Las Casas hob Kaiser Karl V. 1517 das 1503 erlassene Verbot auf, schwarze Sklaven aus Westafrika in die spanischen Kolonien der Neuen Welt zu importieren. Bis Ende des 17. Jahrhunderts blieb der Sklavenhandel das Vorrecht privilegierter Handelskompanien. Seitdem betrieben private Kaufleute der seefahrenden Nationen Europas mit wachsender Intensität den Sklavenhandel über den Atlantik; dabei wurden gewerbliche Erzeugnisse Europas (Metallwaren, Feuerwaffen, Alkohol usw.) an der Küste Westafrikas gegen Sklaven eingetauscht, diese in Amerika verkauft, um die Schiffe dann mit Anbauerzeugnissen der Sklavenkolonien (aus der Karibik vornehmlich Zucker, aus Nordamerika Baumwolle) nach Europa zurückzuführen. Im 18. Jahrhundert errangen englische Kaufleute die Führung in diesem »Dreieckshandel«. In Afrika wurden die Sklaven von Staaten des Hinterlandes (z. B. Ashanti im heutigen Ghana, Dahome im heutigen Benin) durch Krieg gegen Nachbarn »beschafft«, an der Küste dann von einheimischen Zwischenhändlern an die Europäer verkauft, die feste Küstenplätze besetzten (z. B. das französische Gorée im heutigen Senegal, das ursprüngliche portugiesische Elmina und das zeitweilig brandenburg-preußische, später niederländische Groß-Friedrichsburg im heutigen Ghana) oder den Handel von ihren Schiffen aus betrieben.
 
Nach wissenschaftlicher Schätzung erreichten während des 16. Jahrhunderts durchschnittlich 1 800 Sklaven pro Jahr Nord- und Südamerika, im 17. Jahrhundert 13 400, im 18. Jahrhundert 55 000, im 19. Jahrhundert (bis 1870) 31 600; insgesamt bedeutet das eine Zwangseinwanderung von mehr als 9 Mio. Afrikanern. Die Sterblichkeit der Sklaven auf den europäischen Schiffen schwankte während der Überfahrt zwischen 10 und 20 %. Dieser Sklavenhandel brachte den afrikanischen Zwischenhändlern Profite und stabilisierte einige Militärstaaten, erschütterte aber die Demographie und Ökologie West- und Äquatorialafrikas auf Dauer.
 
Proteste gegen die Sklaverei wurden in Europa zuerst in England um 1785 laut; dazu trug neben der christlichen Gewissenserforschung auch der schwindende wirtschaftliche Einfluss der amerikanischen Kolonien im Vergleich mit den ostindischen, wo keine Sklavenwirtschaft herrschte, bei. 1807 setzten die von W. Wilberforce geführten Abolitionisten durch, dass das Londoner Unterhaus den Sklavenhandel auf englischen Schiffen verbot. 1815 brandmarkte der Wiener Kongress den Sklavenhandel, seitdem jagten britische und französische Kriegsschiffe an der Westküste Afrikas die Schiffe der Sklavenhändler. In Ostafrika verstärkte sich während des 19. Jahrhunderts der Sklavenhandel erheblich, den seit jeher arabische Händler betrieben, um die Küstenstädte und Länder des Vorderen Orients zu versorgen. Maßgeblich für die Intensivierung waren die Eroberung des oberen Niltals (heute Südsudan) durch Ägypten 1820-40 und die Anlage von Gewürznelkenplantagen auf Sansibar nach 1840. Der Elfenbein- und Sklavenhändler Tippu Tip (* um 1837, ✝ 1905) errichtete um 1870 einen Staat im Osten der heutigen Demokratischen Republik Kongo, regierte ihn zunächst im Einvernehmen mit dem Sultan von Sansibar und 1886-92 als Gouverneur des belgischen Königs Leopold II. Der Sklavenmarkt auf Sansibar musste unter britischen Druck 1873 geschlossen werden, jedoch duldete die britische Kolonialmacht »Haus-S.« in Ostafrika bis 1907. In Deutsch-Ostafrika wurde 1904 verfügt, dass alle nach dem 31. 12. 1905 von Sklavinnen geborenen Kinder frei sein sollten. (Afrika, Geschichte)
 
 Amerika
 
In Süd- und Mittelamerika griffen die Europäer auf die Institution der Sklaverei zurück, wie sie im präkolumbischen Amerika (besonders in Teilen Mittelamerikas) verbreitet war. Sie unterschied sich wesentlich von der altweltlichen Sklaverei: Sklaven konnten z. B. von ihrem Herrn weder getötet noch (mit Ausnahmen) gegen ihren Willen verkauft werden, sie mussten gut behandelt werden, und ihre Kinder waren gewöhnlich frei. Neben Kriegsgefangenen gab es u. a. Schuldsklaven und zur Sklaverei Verurteilte, wie z. B. Diebe. Man konnte auch sich oder Kinder in die Sklaverei verkaufen. - Die Versklavung der indianischen Bevölkerung (besonders für den Bergbau) erwies sich jedoch als problematisch; die Indianer eigneten sich nicht für schwere körperliche Arbeit und waren besonders anfällig gegen von den Europäern eingeschleppte Seuchen. Moral. und religiöse Bedenken formulierte v. a. B. de Las Casas. 1542 verboten die spanische Krone für Spanisch-Amerika und 1570 (endgültig 1758) die portugiesische Krone für Brasilien unter dem Einfluss der katholischen Kirche die Versklavung der Indianer, die sich jedoch in einigen Gebieten weiterhin behauptete. An ihre Stelle traten aus Afrika importierte schwarze Sklaven, auf deren Arbeitskraft man besonders mit der Entwicklung der Plantagenwirtschaft angewiesen war. In den britischen Besitzungen Nordamerikas entwickelte sich die Sklaverei nur langsam (1619 erste Sklaven in Virginia, 1681 rd. 2 000 Sklaven), wuchs aber in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts als Folge der Ausbreitung der Plantagenwirtschaft rasch an.
 
Die rechtliche Stellung der Sklaven in Amerika war in den spanischen, portugiesischen, niederländischen, französischen, britischen und dänischen Kolonien unterschiedlich. Im iberischen Bereich Amerikas konnte der Sklave - an antike Tradition, islamischer und katholisch-naturrechtlicher Denkweise anknüpfend - Träger gewisser Rechte sein. In den niederländischen und britischen Besitzungen sowie in den USA wurde dem Sklaven dagegen keine eigene Rechtspersönlichkeit zugebilligt. In den Kolonien katholischer Länder regelten im Gegensatz zu den meist dezentral regierten Kolonien protestantischer Länder Gesetze einheitlich die Behandlung der Sklaven, im französischen Bereich z. B. der relativ humane »Code Noir« (1685); auch wurde die Freilassung begünstigt, die in den angelsächsischen Gebieten erschwert oder verboten war. Neben den rechtlichen Bedingungen bestimmten die Aufgabe und der damit verbundene Status wesentlich die Lage eines Sklaven. Im Vergleich zu den im Haus oder im Gewerbe tätigen Sklaven erfuhren die Plantagensklaven eine besonders harte Behandlung, die in den verschiedenen Gebieten wenig Unterschiede aufwies.
 
Die Abschaffung des Sklavenhandels und der Sklaverei in Amerika wurde durch eine Bewegung herbeigeführt, die im Menschenrechtsdenken der späten Aufklärung ihren Ursprung hatte (Abolitionismus): 1794 (endgültig 1848) Abschaffung der Sklaverei in den karibischen Besitzungen Frankreichs, in den aus den spanischen Kolonien hervorgegangenen Staaten in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts, im britischen Kolonialreich ab 1833, in den dänischen Kolonien 1848, in den niederländischen 1863. Die spanischen Besitzungen Kuba und Puerto Rico folgten 1870 beziehungsweise 1873, Brasilien 1888.
 
In den USA, wo 1790 rd. 700 000, 1860 über 4 Mio. Sklaven lebten, erreichte die religiös und humanitär motivierte Gegnerschaft die Beseitigung der Sklaverei bis 1804 nur im Norden und Nordwesten, wo sie ohnehin nur geringe Bedeutung hatte. Trotz des Verbots der Sklaveneinfuhr in die USA (1. 1. 1808 wurde die Sklaverei im Gefolge der industriellen Revolution und der Ausdehnung des Baumwollanbaus im Süden zum Fundament des südstaatlichen Arbeits- und Wirtschaftssystems; zugleich verschärften sich die Formen der Unterdrückung. Dies führte immer wieder zu Sklavenaufständen, die gewaltsam niedergeschlagen wurden und häufig weitere Restriktionen nach sich zogen (z. B. bezüglich Bildungs-, Bewegungs-, Versammlungsmöglichkeiten). Die Forderung nach Abschaffung der Sklaverei fand in der amerikanischen Öffentlichkeit in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts noch wenig Unterstützung. Besonders mit der Expansion der USA nach Westen und der Eingliederung neuer Staaten in die Union entwickelte sich die Sklaverei jedoch zunehmend zu einem Konfliktpunkt. Die Auseinandersetzung um die Sklaverei wurde im Missouri-Kompromiss 1820, im Kompromiss von 1850 und im Kansas-Nebraska-Act 1854 vorläufig beigelegt, gefährdete aber, immer stärker emotionalen und moralistischen Gesichtspunkten unterworfen und immer erbitterter geführt, zunehmend den Bestand der Union; sie bildete ein Hauptmotiv des Sezessionskrieges, der zur Emanzipation der Sklaven (1. 1. 1863 13. Verfassungs-Zusatz 1865) führte. Staatsbürgerliche Rechte erhielten die Schwarzen jedoch erst mit dem 14. und 15. Verfassungs-Zusatz 1868 beziehungsweise 1870. Die Nachwirkungen der Sklaverei auf den Rassenkonflikt in den USA sind jedoch bis heute spürbar.
 
 China, Indien und Japan
 
In China war die Versklavung von Kriegsgefangenen besonders in frühester Zeit häufig; daneben gab es Staatssklaverei im Zusammenhang mit dem Strafrecht: Angehörige von verurteilten Verbrechern wurden versklavt und in Staatsgütern und -betrieben eingesetzt. Privatsklaverei entwickelte sich besonders in Notzeiten, indem Freie sich selbst oder ihre Kinder verkauften. Die Sklaverei wurde nach 1911 offiziell abgeschafft, doch kam sie noch bis 1949 vor, meist getarnt als Lehr-, Arbeits- oder Adoptionsverträge.
 
Obwohl der griechische Ethnograph Megasthenes in seinem Indienbericht (um 300 v. Chr.) behauptet, es gebe in Indien keine Sklaverei, lässt sich diese doch seit der vedischen Periode nachweisen. Anders als in der Mittelmeerwelt handelte es sich jedoch vorwiegend um Haussklaven, die sich hinsichtlich ihrer Tätigkeit und Rechtsstellung von Angehörigen der Kaste der Shudras kaum unterschieden. Sklaven waren Kriegsgefangene, meist nur für ein Jahr, Schuldner oder Verbrecher. V. a. für Sklavinnen ist ein Handel aus dem Westen nach Indien nachweisbar.
 
In Japan begann Sklaverei in der Yayoizeit (etwa 300 v. Chr. bis 300 n. Chr.) mit Haus- und Feldsklaven als persönlicher Eigentum des Grundherrn. Es waren Kriegsgefangene, Tributsklaven aus Korea oder begnadigte Verbrecher, die man rechtlich in Gesinde, das untereinander heiraten durfte, und in Sklaven ohne diese Rechte einteilte. Kinder aus Verbindungen mit Sklaven wurden Staatssklaven. Die Vorschriften über Status der Tempel- und Staatssklaven, Arbeit, Strafen, Veräußerung u. a. wurden von einer Sklavenbehörde überwacht. Ab dem 8. Jahrhundert n. Chr. konnten sie Land erhalten und wuchsen in die Rolle von Halbsklaven und Pächtern; mit Beginn des Lehnswesens im 11. Jahrhundert wurde das Sklavensystem bedeutungslos.
 
Literatur:
 
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L'esclavage en Afrique précoloniale, hg. v. C. Meillassoux (Paris 1975);
 
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 P. E. Lovejoy: The volume of the Atlantic slave trade, in: Journal of African history, Jg. 23 (ebd. 1982); J. Oakes: The ruling race. A history of American slaveholders (New York 1982);
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 J. H. Franklin: Negro. Die Gesch. der Schwarzen in den USA (a. d. Engl., 1983);
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 A. M. Barros dos Santos: Die S. in Brasilien u. ihre sozialen u. wirtschaftl. Folgen (1985);
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 H. S. Klein: African slavery in Latin America and the Caribbean (New York 1986);
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 M. I. Finley: Die S. in der Antike. Gesch. u. Probleme (a. d. Engl., Neuausg. 6.-7. Tsd. 1987);
 
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Amerikaner wider Willen. Beitrr. zur S. in Lateinamerika u. ihren Folgen, hg. v. R. Zoller (1994);
 R. W. Fogel u. S. L. Engerman: Time on the cross. The economics of American Negro slavery (Neuausg. New York 1995);
 
Routes to slavery. Direction, ethnicity and mortality in the transatlantic slave trade, hg. v. D. Eltis u. a. (London 1997);
 H. Thomas: The slave trade. The history of the atlantic slave trade. 1440-1870 (ebd. 1997).
 

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Skla|ve|rei, die; -: 1. (bes. früher) völlige wirtschaftliche u. rechtliche Abhängigkeit eines Sklaven (1) von einem Sklavenhalter: die S. abschaffen; jmdn. aus der S. befreien; in S. geraten; jmdn. in die S. verkaufen, führen. 2. (oft abwertend) a) starke Abhängigkeit von jmdm. od. etw.: ich wünschte, die Töchter der Arbeiter wären frei von Kirche und wirtschaftlicher S. (Tucholsky, Werke II, 165); b) harte, ermüdende Arbeit: diese Arbeit ist die reinste S.

Universal-Lexikon. 2012.