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Kurienkongregationen
Kuri|enkongregationen,
 
früher Kardinalskongregationen, die für die gesamte katholische Kirche zuständigen höchsten Behörden der römischen Kurie. Kollegial verfasst, werden die Kurienkongregationen durch Kardinalpräfekten geleitet; Mitglieder sind Kardinäle und Diözesanbischöfe. Jeder Kurienkongregation ist außerdem ein Kreis von Konsultoren zugeordnet. Schwerwiegende und außergewöhnliche Entscheidungen der Kurienkongregationen bedürfen der Zustimmung des Papstes. Zurzeit (2002) bestehen neun Kurienkongregationen: die Kongregation für die Glaubenslehre, zuständig für Fragen der Glaubens- und Sittenlehre; ihr obliegt u. a. die Prüfung und gegebenenfalls Zurückweisung neuer Lehrmeinungen, die Verurteilung von Glaubensirrtümern sowie die Durchführung von Laisierungsverfahren; die Kongregation für die Ostkirchen, zuständig für Personalfragen, Disziplin und Ritus der mit der katholischen Kirche unierten Ostkirchen; die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramente, zuständig für Liturgie, Ritus, pastorale Fragen und Dispense; die Kongregation für die Evangelisation der Völker, zuständig für die Mission; ferner Kongregationen für die Bischöfe, den Klerus, die Ordensleute und Säkularinstitute, das katholische Bildungswesen und die Selig- und Heiligsprechungsverfahren.

Universal-Lexikon. 2012.