Landesversicherungs|anstalten,
Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Handwerkerversicherung (seit 1960), Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts unter staatlicher Aufsicht. Sie sind zugleich Träger von Gemeinschaftsaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.
Universal-Lexikon. 2012.