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Landschaften
Landschaften,
 
Ritterschaften, öffentlich-rechtliche Agrarkreditanstalten, die nach der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank zu den öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten (Realkreditinstitute) gehören. Die ersten Landschaften wurden in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts in Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen gegründet, um den Rittergütern die Aufnahme langfristiger Kredite mittels Ausgabe von Pfandbriefen zu ermöglichen. Die Mitgliedschaft wurde später auf bäuerliche Kreise ausgedehnt. Die Landschaften waren ursprünglich Zwangsverbände, deren Mitglieder solidarisch für die ausgegebenen Pfandbriefe hafteten. - In Deutschland spielen Landschaften (z. B. Braunschweigisches ritterschaftliches Kreditinstitut, Wolfenbüttel; Schleswig-Holsteinische Landschaft, Kiel) nur noch eine untergeordnete Rolle.

Universal-Lexikon. 2012.