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1über|ge|hen ['y:bɐge:ən], ging über, übergegangen <itr.; ist:1. mit etwas aufhören und sich etwas anderem zuwenden:
zu einem andern Thema übergehen; man geht immer mehr dazu über, Kunststoffe zu verwenden.
in Gärung übergehen; die Unterhaltung ging in lautes Schreien über.
3. Besitz eines anderen, einer anderen werden:
das Grundstück wird in den Besitz der Gemeinde, in fremde Hände, vom Vater auf den Sohn übergehen.
2über|ge|hen [y:bɐ'ge:ən], überging, übergangen <tr.; hat:
a) über jmdn., etwas hinweggehen, jmdn., etwas absichtlich nicht beachten, berücksichtigen o. Ä.:
einen Einwand, eine Frage übergehen; jmdn. bei der Gehaltserhöhung, in seinem Testament übergehen.
Syn.: ↑ auslassen, ↑ aussparen, ↑ ignorieren, ↑ missachten, sich hinwegsetzen über, ↑ vernachlässigen.
b) (bestimmte körperliche Bedürfnisse) für eine gewisse Zeit unterdrücken:
den Hunger, den Schlaf übergehen.
Syn.: ↑ verdrängen.
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über||ge|hen 〈V. intr. 145; ist〉
1. überlaufen
2. überfließen
● die Augen gingen ihm über er musste weinen ● auf etwas \übergehen 〈fig.〉 auf etwas übertragen werden; im Lauf der Jahre war etwas vom Wesen der alten Frau auf ihren Hund übergegangen; auf ein anderes Thema \übergehen das T. wechseln; in etwas \übergehen sich in etwas verwandeln, die Form von etwas annehmen, so werden wie etwas (anderes); übergangslos mit etwas verschmelzen; von einer Tonart in eine andere \übergehen 〈Mus.〉; ein Gegenstand geht in jmds. Besitz, in jmds. Hände über wird in jmds. Besitz gegeben; das Grundstück ist in den Besitz des Staates übergegangen; in Fäulnis \übergehen faul werden, faulen, verwesen; das Geschäft ist in andere Hände übergegangen; das Gold der untergehenden Sonne ging langsam in Rot über; das Weinen des Kindes ging allmählich in Schreien über; die Farben gehen sanft ineinander über; zu etwas \übergehen von jetzt an etwas anderes tun; 〈fig.〉 von etwas anderem sprechen; von der Weidewirtschaft zum Ackerbau \übergehen von jetzt an A. treiben; zum Angriff \übergehen angreifen; zum Feind \übergehen überlaufen, von jetzt an auf der Seite des F. kämpfen; zu einer anderen Partei \übergehen die P. wechseln; zur nächsten Frage der Tagesordnung \übergehen sie von jetzt an besprechen; man ist jetzt dazu übergegangen, Post automatisch zu sortieren
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über|ge|hen 〈V. tr. 145; hat〉
1. jmdn. od. etwas \übergehen unbeachtet lassen, nicht berücksichtigen, vernachlässigen
● den Hunger \übergehen; jmdn. bei der Beförderung \übergehen; einen peinlichen Vorfall mit Stillschweigen \übergehen nicht davon sprechen; er fühlte sich übergangen
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1über|ge|hen <unr. V.; ist [mhd. übergān, übergēn, ahd. ubargān]:
1. Besitz eines anderen werden:
das Grundstück wird in den Besitz der Gemeinde, in fremde Hände, vom Vater auf den Sohn ü.
zur Tagesordnung, zu einem anderen Punkt, Thema ü.;
zum Angriff ü.;
sie gehen immer mehr dazu über, online zu buchen.
ins feindliche Lager, auf die andere Seite ü.
4. allmählich in ein anderes Stadium kommen:
in Gärung ü.;
bald wird der Schnee in Regen ü.;
die Leiche war schon in Verwesung übergegangen.
5. sich ohne sichtbare Grenze vermischen:
das Meer schien in den Himmel überzugehen.
6. (Seemannsspr.) über etw. hinwegschlagen:
schwere Seen gingen über;
er wurde von einem übergehenden Brecher über Bord gespült.
7. (Seemannsspr.) (von Ladung) auf eine Seite rutschen:
die Ladung geht leicht über.
8. (Jägerspr.) (vom weiblichen Schalenwild) kein Kalb od. Kitz haben.
2über|ge|hen <unr. V.; hat:
1.
er überging unsere Einwände, Bitten, Wünsche;
b) etw. auslassen, überspringen:
ein Kapitel, einige Seiten ü.;
ich übergehe diesen Punkt zunächst;
c) (bestimmte Bedürfnisse) nicht beachten:
den Hunger, die Müdigkeit ü.
2.
a) jmdn. nicht beachten:
sie überging ihn;
b) jmdn. nicht berücksichtigen:
jmdn. bei der Gehaltserhöhung, im Testament ü.;
er fühlt sich übergangen.
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Übergehen,
seemännisch: die seitliche Verschiebung der Ladung eines Schiffs durch äußere Umstände (Wind, Seegang), die zu einer Krängung des Schiffes, im Extremfall zum Kentern führt.
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über|ge|hen [mhd. übergān, übergēn, ahd. ubargān] <unr. V.; ist: 1. Besitz eines anderen werden: das Grundstück wird in den Besitz der Gemeinde, in fremde Hände, vom Vater auf den Sohn ü.; 1803, als die Stadt an Baden überging (NJW 19, 1984, 1095); Die Kontrolle würde in einem solchen Falle ganz an die DDR übergehen (W. Brandt, Begegnungen 109); Mit dem Eigentum geht automatisch auch der Versicherungsvertrag auf den Käufer über (Zivildienst 2, 1986, 32). 2. mit etw. aufhören u. etw. anderes beginnen; ↑überwechseln (2 b): zur Tagesordnung, zu einem anderen Punkt, Thema ü.; zum Angriff ü.; man geht zu Schnaps über (Chotjewitz, Friede 205); Aus diesem Grund gehen die Verkäufer denn auch immer mehr dazu über, ihre Telefongespräche auf Tonband aufzunehmen (Brückenbauer 11. 9. 85, 8). 3. ↑überwechseln (2 a); ↑überlaufen (2): ins feindliche Lager, auf die andere Seite ü.; kalt lächelnd ... geht er geradeswegs zum bisherigen Gegner über und übernimmt all dessen Worte und Argumente (St. Zweig, Fouché 21). 4. allmählich in ein anderes Stadium kommen: in Gärung, Fäulnis ü.; die Leiche war schon in Verwesung übergegangen; Bald würde der Schnee in Regen ü. (Kirst, 08/15, 597); der Sommer ging in den Herbst über (Fries, Weg 331); Sein Lächeln wurde härter und ging in ein Grinsen über (B. Frank, Tage 24). 5. sich ohne sichtbare Grenze vermischen: das Meer schien in den Himmel überzugehen; die Ortschaften gehen eine in die andere über (Heym, Schwarzenberg 33); im Westen ging das Blau in ein zartes Rosarot über (Ott, Haie 237). 6. (Seemannsspr.) über etw. hinwegschlagen: schwere Seen gingen über; er wurde von einem übergehenden Brecher über Bord gespült. 7. (Seemannsspr.) (von Ladung) auf eine Seite rutschen: Schüttladung geht leicht über; die Ladung ging über und brachte das Schiff zum Kentern. 8. (geh.) ↑überfließen (1 a), ↑überlaufen (1 a): die Sektflasche so öffnen, dass kein Schaum, nichts übergeht; ... nach heftigem Gewitterregen, wenn der Weiher übergegangen wäre ... (Molo, Frieden 77); Ü Wir exportieren Milchprodukte ... erst, seit der ... Inlandmarkt überging (Neue Kronen Zeitung 12. 5. 84, 32); in einem kleinen ... Hause, das von Büchern überging (Fussenegger, Zeit 230); Bis sein Mund überging in Schmerz und Groll (Jahnn, Geschichten 31). 9. (Jägerspr.) (vom weiblichen Schalenwild) kein Kalb od. Kitz haben.
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über|ge|hen <unr. V.; hat: 1. a) über etw. ↑hinweggehen (1); etw. absichtlich nicht wahrnehmen: er überging unsere Einwände, Bitten, Wünsche; die frechen Fragen, Antworten würde ich einfach ü.; Der Oberreichsanwalt überging die belanglosen Plädoyers mit Stillschweigen (Niekisch, Leben 335); b) etw. auslassen, überspringen: ein Kapitel, einige Seiten ü.; ich übergehe diesen Punkt zunächst; c) (bestimmte Bedürfnisse) nicht beachten: den Hunger, die Müdigkeit ü. 2. a) jmdn. nicht beachten: sie überging ihn; b) jmdn. nicht berücksichtigen: jmdn. bei der Gehaltserhöhung, im Testament, bei der Beförderung ü.; er fühlt sich übergangen; Erst habe ich mich geärgert, weil man mich überging, aber auf Orden kommt es ja nicht an (Härtling, Hubert 134). 3. (selten) über etw. [hinweg]gehen: da waren unsere Fußspuren, aber überweht, übergangen (Kaschnitz, Wohin 65). 4. (Jägerspr.) a) über eine Fährte od. Spur gehen, ohne sie zu bemerken; b) an Niederwild vorbeigehen, ohne es zu sehen.
Universal-Lexikon. 2012.