Akademik

Fotokopie
Kopie; Xerokopie; Elektrofotografie; Xerografie; Xerographie

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Fo|to|ko|pie [fotoko'pi:], die; -, Fotokopien [fotoko'pi:ən]:
fotografisch hergestellte Kopie eines Schriftstücks, einer Druckseite o. Ä.:
wir haben unserem Brief eine Fotokopie der angemahnten Rechnung beigefügt; eine Fotokopie anfertigen.
Syn.: Reproduktion.

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Fo|to|ko|pie 〈f. 19fotografische Wiedergabe von Schriftstücken od. Bildern; oV Photokopie; Sy Ablichtung (1)

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Fo|to|ko|pie , die:
fotografisch hergestellte Kopie eines Schriftstücks, einer Druckseite od. eines Bildes; Ablichtung:
die beglaubigte F. eines Briefes;
eine F. von etw. machen, anfertigen [lassen].

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Fotokopie,
 
im Unterschied zur Ablichtung, d. h. der Vervielfältigung einer Vorlage auf meist elektrofotografischem Wege (Xerographie), die dem Original beziehungsweise einer beglaubigten Abschrift gleichkommende fotografische Reproduktion eines Dokuments (Kopierverfahren). - Zum Recht Vervielfältigungsrecht.

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Fo|to|ko|pie, die: fotografisch hergestellte Kopie eines Schriftstücks, einer Druckseite od. eines Bildes; Ablichtung: die beglaubigte F. eines Briefes; von einem Aufsatz eine F. anfertigen [lassen]; die Unterlagen als -n beifügen.

Universal-Lexikon. 2012.