Marine|amt,
1) Reichsmarineamt, Abkürzung RMA, 1889 als eine der Nachfolgebehörden der Admiralität der kaiserlichen Marine eingerichtete »oberste Reichsbehörde«, die bis zur Auflösung des »Oberkommandos der Marine« 1899 nur für die Verwaltung der Marine zuständig war, danach jedoch unter A. von Tirpitz zum eigentlichen Führungsinstrument der Marine wurde. 1919 erhielt das RMA die Bezeichnung »Admiralität der Reichsmarine«; 1920 in Marineleitung umbenannt.
2) Kommandobehörde der Bundeswehr, die für die Ausbildung des Marinepersonals und für den Sanitäts- und Gesundheitsdienst in der Marine zuständig ist und der u. a. die Schulen der Marine und das Segelschulschiff »Gorch Fock« unterstehen.
Universal-Lexikon. 2012.