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Mark der Deutschen Demokratischen Republik
Mark der Deutschen Demokratischen Republik,
 
Kurzbezeichnung Mark, Abkürzung M, vom 1. 1. 1968 bis 30. 6. 1990 Währungseinheit der DDR gemäß dem Gesammelten über die Staatsbank der DDR vom 1. 12. 1967; 1 M = 100 Pfennig (Pf). Mit der Währungsreform in der SBZ und Berlin (Ost) am 26. 6. 1948 wurde die Währungseinheit Deutsche Mark der Deutschen Notenbank geschaffen, die auch DM-Ost oder Ostmark genannt wurde. Am 1. 8. 1964 wurde die Bezeichnung in Mark der Deutschen Notenbank (MDN) geändert. Die M. d. DDR war nicht konvertierbar, konnte nicht als Zahlungsmittel im internationalen Zahlungsverkehr genutzt werden und wurde auf den Devisenmärkten nicht offiziell gehandelt (Binnenwährung). Ihre Ein- und Ausfuhr war verboten; Ausnahmen galten z. B. für den Reiseverkehr zwischen den Mitgliedsländern des RGW.
 
Mit dem In-Kraft-Treten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR am 1. 7. 1990 wurde die Deutsche Mark gemeinsame Währung des nunmehr geschaffenen einheitlichen Währungsgebiets. Die Umstellung der auf M. d. DDR lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten wurde ausschließlich über Konten bei Banken durchgeführt; ein direkter Bargeldumtausch fand nicht statt. Während Banknoten und höherwertige Münzen nach der Umstellung an die Staatsbank der DDR zur Vernichtung beziehungsweise Endlagerung abgeführt wurden, blieben Münzen in der Stückelung 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig bis zum 30. 6. 1991 gesetzliche Zahlungsmittel.

Universal-Lexikon. 2012.