Militärkabinett,
in Preußen, dann im Deutschen Reich bis 1918 dem Monarchen unmittelbar zugeordnete Behörde zur Bearbeitung von Personalangelegenheiten des Offizierskorps, darüber hinaus Vermittlungsstelle zwischen der Krone und den Militärbehörden. Vorläufer des Militärkabinetts war die Generaladjutantur der preußischen Könige (18. Jahrhundert), die 1809 in der Personalabteilung des neu geschaffenen preußischen Kriegsministeriums aufging. 1814 tauchte die Bezeichnung Militärkabinett erstmals offiziell auf. Nachdem es 1825 in eine selbstständige Abteilung umgewandelt worden war, erlangte das Militärkabinett neben Kriegsministerium und Generalstab große Bedeutung, im Ersten Weltkrieg verlor es jedoch zugunsten der Obersten Heeresleitung (OHL) wieder an Einfluss.
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Mi|li|tär|ka|bi|nett, das: (in Monarchien) dem Herrscher als oberstem Kriegsherrn unmittelbar unterstehende Behörde für alle Angelegenheiten des Heeres.
Universal-Lexikon. 2012.