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Mör|der ['mœrdɐ], der; -s, -, Mör|de|rin ['mœrdərɪn], die; -, -nen:Person, die einen Mord begangen hat:
der Mörder wurde von der Polizei verhaftet; die mutmaßliche Mörderin.
Syn.: ↑ Attentäter, ↑ Attentäterin, ↑ Killer (ugs.), ↑ Killerin (ugs.), ↑ Täter, ↑ Täterin, ↑ Verbrecher, ↑ Verbrecherin.
Zus.: Kindesmörder, Kindesmörderin, Raubmörder, Raubmörderin, Selbstmörder, Selbstmörderin.
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Mọ̈r|der 〈m. 3〉
1. jmd., der einen Mord begangen hat
2. 〈fig.〉 jmd., der etwas vernichtet
3. 〈Jägerspr.〉 Hirsch od. Rehbock, dessen Geweih bzw. Gehörn nur aus je einer langen Stange (Spieß) besteht
● der \Mörder ihrer Ehre, ihres guten Rufs 〈fig.〉; unter die \Mörder fallen (nach Lukas 10,30); zum \Mörder werden [<ahd. murdreo; → Mord]
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jmd., der gemordet, einen Mord begangen hat:
der mutmaßliche M.;
den M. überführen;
zum M. werden.
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Mọ̈r|der, der; -s, - [mhd. mordære, zu ↑morden]: 1. jmd., der gemordet, einen Mord begangen hat: ein grausamer, gedungener M.; der mutmaßliche M.; der M. wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt; wer ist der M.?; Der Herausgeber der „Weltbühne“ hatte Tucholskys Satz veröffentlicht: „Soldaten sind M.“ (Spiegel 46, 1988, 64); den M. verfolgen, ergreifen, überführen; zum M. werden. 2. (Jägerspr.) Hirsch, Rehbock, dessen Geweih nur aus langen, dolchartigen Stangen besteht (u. der deshalb im Zweikampf ein besonders gefährlicher Gegner ist).
Universal-Lexikon. 2012.