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Verbrecher
Bandit; Gangster; Ganove (umgangssprachlich); Galgenstrick (umgangssprachlich); Halunke; Krimineller; schwerer Junge (umgangssprachlich); Gesetzesbrecher; Straftäter; Täter

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Ver|bre|cher [fɛɐ̯'brɛçɐ], der; -s, -, Ver|bre|che|rin [fɛɐ̯'brɛçərɪn], die; -, -nen:
Person, die ein Verbrechen begangen hat:
ein gefährlicher Verbrecher; die Verbrecherin konnte gefasst werden.
Syn.: Bandit, Banditin, Gangster, Ganove (ugs. abwertend), Ganovin (ugs. abwertend), Gauner (abwertend), Gaunerin (abwertend), Spitzbube (veraltend abwertend), Spitzbübin (veraltend abwertend), Täter, Täterin, Unhold (abwertend).
Zus.: Gewaltverbrecher, Gewaltverbrecherin, Kriegsverbrecher, Kriegsverbrecherin, Sexualverbrecher, Sexualverbrecherin, Sittlichkeitsverbrecher, Sittlichkeitsverbrecherin.

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Ver|brẹ|cher 〈m. 3jmd., der ein Verbrechen begangen hat

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Ver|brẹ|cher , der; -s, - [mhd. verbrecher]:
jmd., der ein Verbrechen (1 a) begangen hat:
ein gefährlicher, gemeiner, kaltblütiger, notorischer V.;
einen V. festnehmen, verhaften, verurteilen;
(auch als Schimpfwort:) du elender V.!

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Verbrecher,
 
im engeren Sinn der eines Verbrechens Schuldige, im weiteren Sinn jeder Rechtsbrecher, der Straftaten begangen hat. Die Bezeichnung »Verbrecher« entstammt nicht dem Strafgesetz, sondern Wissenschaft, Praxis und Umgangssprache. Mit ihr ist der Straftäter gemeint. Dieser wird allgemein nach Schwere von Tat und Schuld, nach Alter und Geschlecht beschrieben. Aufgrund kriminalpolitischer Bedürfnisse unterscheidet man überdies nach dem Grad der Sozialgefährlichkeit des Straftäters, besonders nach der Zufälligkeit, Normalität oder Häufigkeit der Tatbegehung. Dementsprechend befasst sich die Kriminologie auch mit der Erforschung der Tätertypologie, v. a. der Unterscheidung von Situations- und Gelegenheitstätern einerseits und von Neigungs-, Hang- und Intensivtätern andererseits. Daran knüpft die Strafzumessung, aber auch der polizeilichen Erkennungsdienst an.

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Ver|brẹ|cher, der; -s, - [mhd. verbrecher]: jmd., der ein ↑Verbrechen (a) begangen hat: ein gefährlicher, gemeiner, kaltblütiger, notorischer V.; einen V. festnehmen, verhaften, verurteilen; (auch als Schimpfwort:) du elender V.!

Universal-Lexikon. 2012.