Pflanzenschutzgesetz,
Abkürzung PflSchG, Bundesgesetz vom 15. 9. 1986; das Pflanzenschutzgesetz soll Kulturpflanzen und deren Erzeugnisse vor Schadorganismen und Beeinträchtigungen schützen und Gefahren abwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -maßnahmen für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt entstehen können. Einfuhr und gewerblicher Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln bedürfen nach dem Pflanzenschutzgesetz der Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Die VO vom 10. 11. 1992 regelt Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel. Anforderungen an die Sachkunde der Anwender von Pflanzenschutzmitteln ergeben sich aus der VO vom 28. 7. 1987.
Universal-Lexikon. 2012.