Akademik

entreißen
herunternehmen; das Wasser abgraben (umgangssprachlich); abnehmen; abluchsen (umgangssprachlich); entwenden; fortnehmen; abräumen; abknapsen (umgangssprachlich); abknöpfen (umgangssprachlich); mitnehmen; wegschnappen (umgangssprachlich); aneignen; entziehen; wegnehmen; abzwacken (umgangssprachlich); abjagen (umgangssprachlich)

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ent|rei|ßen [ɛnt'rai̮sn̩], entriss, entrissen <tr.; hat:
gewaltsam mit einer heftigen Bewegung wegnehmen:
er entriss ihr die Tasche.
Syn.: entwenden (geh.), klauen, rauben, stehlen.

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ent|rei|ßen 〈V. tr. 195; hat〉 jmdm. jmdn. od. etwas \entreißen mit Gewalt wegnehmen, aus den Händen reißen ● sie entriss ihm das Buch, das Kind; jmdn. dem Tode \entreißen 〈geh.〉 ihn vor dem T. erretten; jmdn. seinen Gedanken \entreißen 〈fig.; geh.〉 unsanft aus seinen Gedanken herausreißen

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ent|rei|ßen <st. V.; hat:
1. unter Gewaltanwendung [mit einer heftigen Bewegung] wegnehmen, aus den Händen reißen:
jmdm. die Handtasche e.;
Ü jmdm. den Sieg e.;
sie wurde ihm durch den Tod entrissen.
2. (geh.)
a) aus, vor etw. retten:
jmdn. den Flammen e.;
b) aus einer bestimmten Verfassung herausreißen, von etw. befreien:
jmdn. seinen Träumen e.;
jmdn., etw. dem Vergessen e. (die Erinnerung an jmdn., etw. jmdm. wieder ins Gedächtnis rufen).

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ent|rei|ßen <st. V.; hat: 1. unter Gewaltanwendung [mit einer heftigen Bewegung] wegnehmen, aus den Händen reißen: jmdm. eine Waffe, die Handtasche e.; Ü jmdm. den Sieg e.; sie wurde ihm durch den Tod entrissen. 2. (geh.) a) aus, vor etw. retten: jmdn. den Flammen, dem Tod, dem Elend e.; b) aus einer bestimmten Verfassung herausreißen, von etw. befreien: jmdn. seinen Träumen e.; jmdn., etw. dem Vergessen e. (die Erinnerung an jmdn., etw. jmdm. wieder ins Gedächtnis rufen).

Universal-Lexikon. 2012.