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provisorische Regierung
provisorische Regierung,
 
häufige Bezeichnung für Regierung in Krisen- und Übergangszeiten. Sie wird meist durch eine Regierung abgelöst, die von einem durch Wahl legitimierten Parlament gewählt oder bestätigt wurde. Provisorische Regierung waren z. B. in Frankreich die von General C. de Gaulle, F. Gouin, G. Bidault und L. Blum 1944-47 geführten Regierungen, in Österreich die von K. Renner 1918 und 1945 gebildeten Kabinette, in Russland die nach dem Ausbruch der Februarrevolution und dem Sturz der Monarchie am 15. 3. 1917 konstituierte Regierung unter den Ministerpräsidenten Fürst G. J. Lwow (bis Juli 1917) und A. F. Kerenskij (bis zur Oktoberrevolution).

Universal-Lexikon. 2012.