Regelschule,
Schulart des öffentlichen Bildungssystems, die anzubieten der Staat (Bundesland) verpflichtet ist (im Gegensatz zu Versuchs- und Angebotsschulen); Grund-, Haupt-, Realschule und Gymnasium sind in allen Ländern Regelschulen, die Gesamtschule nicht.
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Re|gel|schu|le, die: (im Amtsbereich einer Schulbehörde) üblicher, regulärer Schultyp.
Universal-Lexikon. 2012.