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De|no|mi|na|ti|on1 〈f. 20〉
1. Benennung, Vorschlag
2. Anzeige
3. Ernennung zu einem Amt
[<lat. denominatio „Benennung“]
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De|no|mi|na|tion2 〈[dinɔminɛıʃn] f. 10〉 religiöser geschlossener Kreis [engl., lat. denominatio „Benennung“]
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Denomination
[zu lateinisch denominare »benennen«] die, -/-en,
1) Aktienrecht: die ordentliche Kapitalherabsetzung des Grundkapitals einer AG durch Minderung der Aktiennennbeträge; ein Mindestnennwert von 5 DM pro Aktie darf nicht unterschritten werden.
2) Konfessionskunde: wertfreie Bezeichnung für christliche Kirchen und Gemeinschaften (juristisch: Bekenntnis), die sich einerseits von den historischen Mehrheitskirchen in einem Land (Staats- und Volkskirche), andererseits von Einzelgruppen und -gemeinden wie auch von instabilen Glaubenskreisen abheben; v. a. im angelsächsischen Sprachraum (besonders in den USA) gebräuchlich, im deutschen Sprachraum nur noch selten.
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De|no|mi|na|ti|on, die; -, -en [1: lat. denominatio; 2, 3: engl. denomination]: 1. (veraltet) Benennung, Ernennung. 2. (Wirtsch.) Herabsetzung des Nennbetrags einer Aktie. 3. (Rel., bes. in Amerika) christliche Religionsgemeinschaft (Kirche od. Sekte).
Universal-Lexikon. 2012.