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Be|kennt|nis [bə'kɛntnɪs], das; -ses, -se:1. das Bekennen, Zugeben:
das Bekenntnis seiner Schuld.
Zus.: Schuldbekenntnis, Sündenbekenntnis.
2. das Sichbekennen zu etwas, das Eintreten für etwas:
ein Bekenntnis zur demokratischen Rechtsordnung.
3. Konfession:
welchem Bekenntnis gehört er an?
Zus.: Glaubensbekenntnis, Religionsbekenntnis.
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Be|kẹnnt|nis 〈n. 11〉
1. Geständnis, Eingeständnis, Beichte (Sünden\Bekenntnis)
2. öffentliche Bezeugung, Erklärung
3. das Eintreten für etwas od. jmdn.
4. Glaubenssätze einer Religionsgemeinschaft (Glaubens\Bekenntnis)
5. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
6. die Religionsgemeinschaft selbst
● \Bekenntnis einer Auffassung, des Glaubens; ein \Bekenntnis ablegen; evangelisches, katholisches, religiöses \Bekenntnis; \Bekenntnis zur Demokratie
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1.
a) das [Sich]bekennen, [Ein]geständnis:
ein B. ablegen;
b) <Pl.> Erinnerungen, Lebensbeichte:
die -se des hl. Augustin.
2. das Eintreten für etw., das Sichbekennen zu etw.
3.
a) formulierter Inhalt des Bekenntnisses (2), Glaubensformel:
das B. unseres christlichen Glaubens;
b) Religionszugehörigkeit, Konfession.
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Bekenntnis,
1) die Bezeugung der eigenen Anschauung, als religiöses Bekenntnis des persönlichen Glaubens oder des Glaubens einer religiösen Gemeinschaft; 2) die dem eigenen Identitätsbewusstsein und der Abwehr von Irrlehren dienende Zusammenstellung von Glaubensinhalten, im Christentum besonders die ökumenischen Glaubensbekenntnisse und sonstigen Bekenntnisschriften; 3) die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (Konfession).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Reformation und Reich bis zum Augsburger Religionsfrieden 1555: Wenn du werest in deiner tauff ersoffen
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Be|kẹnnt|nis, das; -ses, -se [mhd. bekennt-, bekanntnisse = (Er)kenntnis; Geständnis]: 1. a) das [Sich]bekennen, [Ein]geständnis: das B. seiner Sünden; ein B. ablegen; b) <Pl.> Erinnerungen, Lebensbeichte: die -se des hl. Augustin; -se des Hochstaplers Felix Krull (Titel eines Romans von Th. Mann). 2. das Eintreten für etw., das Sichbekennen zu etw.: ein B. zur demokratischen Rechtsordnung, zum Christentum; Als neu ... kann ... Tonios feierliches B. zum Bürgertum und zur Bürgerliebe gelten (Reich-Ranicki, Th. Mann 99); Markenschalldämpfer von Eberspächer ... sind Stück für Stück ein B. zur Qualität (ADAC-Motorwelt 4, 1987, 20). 3. a) formulierter Inhalt des Bekenntnisses (2), Glaubensformel: das Augsburger B. von 1530; das B. unseres christlichen Glaubens; b) Religionszugehörigkeit, Konfession: für seine Kinder Schulen des eigenen -ses wünschen (Glaube 5, 1967, 3).
Universal-Lexikon. 2012.