beurlauben; jemanden (zeitweilig) des Amtes entheben
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sus|pen|die|ren 〈V. tr.; hat〉
1. bis auf weiteres des Amtes entheben (Beamte)
2. (zeitweilig) aufheben
3. aufschieben, in der Schwebe lassen
4. 〈Med.〉 schwebend aufhängen
5. 〈Chem.〉 feste Teilchen \suspendieren in einer Flüssigkeit fein verteilen, so dass sie schweben
[<lat. suspendere „aufhängen, schweben lassen, unterbrechen“]
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sus|pen|die|ren <sw. V.; hat [spätmhd. suspendieren < lat. suspendere = aufhängen; in der Schwebe lassen; beseitigen, zu: sub = unter u. pendere = hängen]:
1.
a) [einstweilen] des Dienstes entheben; aus einer Stellung entlassen:
einen Beamten vom Dienst s.;
b) von einer Verpflichtung befreien:
jmdn. vom Wehrdienst s.
2. zeitweilig aufheben:
die diplomatischen Beziehungen zu einem Land s.
3. (Chemie) Teilchen eines festen Stoffes in einer Flüssigkeit so fein verteilen, dass sie schweben.
4. (Med.) (Glieder) aufhängen, hochhängen, hochlagern.
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suspendieren
[lateinisch suspendere »in der Schwebe lassen«; »beseitigen«], allgemein: 1) (einstweilen) des Dienstes entheben, aus einer Stellung entlassen; 2) von einer Verpflichtung befreien; 3) zeitweilig aufheben.
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sus|pen|die|ren <sw. V.; hat [spätmhd. suspendieren < lat. suspendere = aufhängen; in der Schwebe lassen; beseitigen, zu: sub = unter u. pendere = hängen]: 1. a) [einstweilen] des Dienstes entheben; aus einer Stellung entlassen: einen Beamten vom Dienst s.; b) von einer Verpflichtung befreien: jmdn. vom Wehrdienst s.; Vom Turnen und Schwimmen war er suspendiert, weil er sich als kränklich ausweisen konnte (Grass, Katz 8). 2. zeitweilig aufheben: die diplomatischen Beziehungen zu einem Land s.; ... wurden durch die ... erlassene Verordnung ... die Grundrechte der Verfassung suspendiert (Fraenkel, Staat 335). 3. (Chemie) Teilchen eines festen Stoffes in einer Flüssigkeit so fein verteilen, dass sie schweben. 4. (Med.) (Glieder) aufhängen, hochhängen, hochlagern.
Universal-Lexikon. 2012.