freisprechen; entladen; freilassen; auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; freistellen; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); rausschmeißen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); rauswerfen (umgangssprachlich); entpflichten; schassen (umgangssprachlich); kündigen; abdanken lassen; feuern (umgangssprachlich); entmachten; absetzen; abberufen; beurlauben; geschasst (umgangssprachlich); gefeuert; rausgeschmissen (umgangssprachlich)
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ent|las|sen [ɛnt'lasn̩], entlässt, entließ, entlassen <tr.; hat:1. (jmdm.) erlauben, etwas zu verlassen:
einen Gefangenen entlassen.
2. nicht weiter beschäftigen:
einen Angestellten fristlos entlassen; jmdn. aus seinem Amt entlassen (entfernen).
Syn.: ↑ ablösen, ↑ abschießen (ugs.), ↑ abservieren (ugs.), ↑ absetzen, auf die Straße setzen (ugs.), auf die Straße werfen (ugs.), aus dem Amt entfernen, ↑ ausbooten (ugs.), ↑ entmachten, ↑ feuern (ugs.), in die Wüste schicken (ugs.), ↑ kaltstellen (ugs.), ↑ kündigen, seines Amtes entheben (geh.), seines Amtes entkleiden (geh.), ↑ stürzen, ↑ verabschieden.
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ent|lạs|sen 〈V. tr. 174; hat〉 jmdn. \entlassen
1. jmdm. erlauben, sich zu entfernen, jmdn. verabschieden
2. aus dem Dienst schicken, nicht mehr beschäftigen, jmds. Arbeitsverhältnis lösen
3. aus dem Gewahrsam, aus der Haft befreien (Gefangene)
● mit bestimmten Auflagen \entlassen werden ● jmdn. fristlos \entlassen ● jmdn. aus dem Amt \entlassen; Soldaten, Truppen aus dem Dienst, aus dem Heer \entlassen; jmdn. aus dem Gefängnis \entlassen; aus dem Krankenhaus (als geheilt) \entlassen; aus der Schule \entlassen werden; er entlässt ihn mit einer bloßen Handbewegung; und damit war ich \entlassen konnte ich gehen; jmdn. wegen Veruntreuung \entlassen
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ent|lạs|sen <st. V.; hat [mhd. entlāʒen, ahd. intlāʒan = loslassen, lösen]:
1. jmdm. erlauben, etw. zu verlassen:
einen Gefangenen [vorzeitig aus der Haft] e.;
jmdn. aus dem Krankenhaus e.;
Ü jmdn. aus einer Verpflichtung e. (jmdn. von einer Verpflichtung entbinden).
2. jmdn. nicht weiter beschäftigen; jmdm. kündigen:
jmdn. fristlos e.
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ent|lạs|sen <st. V.; hat [mhd. entlāʒen, ahd. intlāʒan = loslassen, lösen]: 1. jmdm. erlauben, etw. zu verlassen: einen Gefangenen [vorzeitig aus der Haft] e.; jmdn. aus dem Krankenhaus e.; Einige Gefangene ... wurden als Kriegsverbrecher in Untersuchungshaft e. (Meckel, Suchbild 71); (schweiz.:) Schüler nach der Abschlussprüfung der Schule (Gen.; = aus der Schule) e.; er entließ ihn (geh.; er ließ ihn gehen) mit der Bitte, bald wiederzukommen; Ü jmdn. aus einer Verpflichtung e. (jmdn. von einer Verpflichtung entbinden). 2. jmdn. nicht weiter beschäftigen; jmdm. kündigen: jmdn. [wegen einer schwerwiegenden Verfehlung] fristlos e.; die Fabrik musste zahlreiche Arbeiter e.; Neben der Bauwirtschaft entlässt vor allem das verarbeitende Gewerbe seine Mitarbeiter (Woche 14. 2. 97, 11); ∙ 3. ↑erlassen (2): Doch entlasst mich immer meiner Ahnenprobe (Lessing, Nathan III, 9).
Universal-Lexikon. 2012.