Akademik

entlassen
freisprechen; entladen; freilassen; auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; freistellen; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); rausschmeißen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); rauswerfen (umgangssprachlich); entpflichten; schassen (umgangssprachlich); kündigen; abdanken lassen; feuern (umgangssprachlich); entmachten; absetzen; abberufen; beurlauben; geschasst (umgangssprachlich); gefeuert; rausgeschmissen (umgangssprachlich)

* * *

ent|las|sen [ɛnt'lasn̩], entlässt, entließ, entlassen <tr.; hat:
1. (jmdm.) erlauben, etwas zu verlassen:
einen Gefangenen entlassen.
Syn.: auf freien Fuß setzen, freilassen, laufen lassen, loslassen.
2. nicht weiter beschäftigen:
einen Angestellten fristlos entlassen; jmdn. aus seinem Amt entlassen (entfernen).
Syn.: ablösen, abschießen (ugs.), abservieren (ugs.), absetzen, auf die Straße setzen (ugs.), auf die Straße werfen (ugs.), aus dem Amt entfernen, ausbooten (ugs.), entmachten, feuern (ugs.), in die Wüste schicken (ugs.), kaltstellen (ugs.), kündigen, seines Amtes entheben (geh.), seines Amtes entkleiden (geh.), stürzen, verabschieden.

* * *

ent|lạs|sen 〈V. tr. 174; hat〉 jmdn. \entlassen
1. jmdm. erlauben, sich zu entfernen, jmdn. verabschieden
2. aus dem Dienst schicken, nicht mehr beschäftigen, jmds. Arbeitsverhältnis lösen
3. aus dem Gewahrsam, aus der Haft befreien (Gefangene)
● mit bestimmten Auflagen \entlassen werden ● jmdn. fristlos \entlassen ● jmdn. aus dem Amt \entlassen; Soldaten, Truppen aus dem Dienst, aus dem Heer \entlassen; jmdn. aus dem Gefängnis \entlassen; aus dem Krankenhaus (als geheilt) \entlassen; aus der Schule \entlassen werden; er entlässt ihn mit einer bloßen Handbewegung; und damit war ich \entlassen konnte ich gehen; jmdn. wegen Veruntreuung \entlassen

* * *

ent|lạs|sen <st. V.; hat [mhd. entlāʒen, ahd. intlāʒan = loslassen, lösen]:
1. jmdm. erlauben, etw. zu verlassen:
einen Gefangenen [vorzeitig aus der Haft] e.;
jmdn. aus dem Krankenhaus e.;
Ü jmdn. aus einer Verpflichtung e. (jmdn. von einer Verpflichtung entbinden).
2. jmdn. nicht weiter beschäftigen; jmdm. kündigen:
jmdn. fristlos e.

* * *

ent|lạs|sen <st. V.; hat [mhd. entlāʒen, ahd. intlāʒan = loslassen, lösen]: 1. jmdm. erlauben, etw. zu verlassen: einen Gefangenen [vorzeitig aus der Haft] e.; jmdn. aus dem Krankenhaus e.; Einige Gefangene ... wurden als Kriegsverbrecher in Untersuchungshaft e. (Meckel, Suchbild 71); (schweiz.:) Schüler nach der Abschlussprüfung der Schule (Gen.; = aus der Schule) e.; er entließ ihn (geh.; er ließ ihn gehen) mit der Bitte, bald wiederzukommen; Ü jmdn. aus einer Verpflichtung e. (jmdn. von einer Verpflichtung entbinden). 2. jmdn. nicht weiter beschäftigen; jmdm. kündigen: jmdn. [wegen einer schwerwiegenden Verfehlung] fristlos e.; die Fabrik musste zahlreiche Arbeiter e.; Neben der Bauwirtschaft entlässt vor allem das verarbeitende Gewerbe seine Mitarbeiter (Woche 14. 2. 97, 11); ∙ 3. erlassen (2): Doch entlasst mich immer meiner Ahnenprobe (Lessing, Nathan III, 9).

Universal-Lexikon. 2012.