Schutzvertrag,
internationales Abkommen, durch das sich ein Staat unter mehr oder weniger weit gehender Preisgabe seiner Unabhängigkeit der Schutzgewalt eines anderen Staates unterstellt (Protektorat); war v. a. eine Methode der kolonialen Durchdringung und der Schaffung von Einflussgebieten im Zeitalter des klassischen Imperialismus.
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Schụtz|ver|trag, der (Völkerr.): ein ↑Protektorat (2 a) begründender Vertrag.
Universal-Lexikon. 2012.