verlangen; fordern; wünschen; begehren; wollen; sein Herz an etwas hängen (umgangssprachlich); ausbitten; ersehnen; vorstellig werden; Anliegen haben
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er|bit|ten [ɛɐ̯'bɪtn̩], erbat, erbeten <tr.; hat (geh.):förmlich, höflich um etwas für sich selbst bitten:
sie erbat sich höflich den Rat der Vertriebschefin; ich habe mir eine längere Bedenkzeit erbeten.
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er|bịt|ten 〈V. tr. 112; hat; geh.〉 durch Bitten erreichen od. zu erreichen versuchen ● jmds. Hilfe, Rat, Verzeihung \erbitten; sich (nicht) \erbitten lassen 〈veraltet〉 den Bitten (nicht) nachgeben; ich habe mir das Buch von ihm erbeten; jmdm. das erbetene Buch bringen
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er|bịt|ten <st. V.; hat:
1. [mhd. erbiten, ahd. irbitan] (geh.) höflich, in höflichen Worten um etw. für sich selbst bitten:
jmds. Rat, Verzeihung e.;
ich erbat mir seine Hilfe;
baldige Antwort erbeten.
2. <e. + sich + lassen> (veraltend) aufgrund von Bitten bereit sein (etw. zu tun):
ich ließ mich e., ihnen die Miete zu stunden;
er hat sich nicht e. lassen (gab den Bitten nicht nach).
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er|bịt|ten <st. V.; hat [1: mhd. erbiten, ahd. irbitan]: 1. (geh.) höflich, in höflichen Worten um etw. für sich selbst bitten: jmds. Rat, Zustimmung für etw., Verzeihung e.; ich erbat mir seine Hilfe; Dann erbat er zwei höchst belanglose Auskünfte (Kirst, 08/15, 756); Vielleicht ist die unter euch, die ihn e. ([erfolgreich] darum bitten) kann, die alten Reisetagebücher hervorzuholen (Rilke, Brigge 161); baldige Antwort erbeten. 2. <e. + sich + lassen> (veraltend) aufgrund von Bitten bereit sein (etw. zu tun): ich ließ mich e., ihnen die Miete zu stunden; er hat sich nicht e. lassen (gab den Bitten nicht nach).
Universal-Lexikon. 2012.