Strahlenemission,
die Aussendung elektromagnetischer Strahlung. Sie tritt bei jedem Wechselstromsystem auf, bei höheren Frequenzen immer intensiver wie z. B. beim Funk (Rundfunk, Mobilfunk), und beim Beschleunigen und Abbremsen von elektrischen Ladungen, z. B. beim Abbremsen des Elektronenstrahls an der Leuchtschicht eines Bildschirms (dabei entsteht auch Röntgenstrahlung). Die gesundheitlichen Auswirkungen der von elektrischen Geräten ausgehenden Strahlung (Elektrosmog) werden kontrovers diskutiert. Da eine gesundheitsschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann, existieren Grenzwerte für die maximal zulässige Strahlenemission, z. B. MPR II für Videobildschirme und TCO für Computermonitore. Häufig werden elektrostatische Felder, d. h. durch das Vorhandensein elektrischer Ladungen hervorgerufene Felder (z. B. durch die elektrostatische Aufladung von Bildschirmen), auch zur Strahlenbelastung hinzugezählt. Für diese Felder gibt es ebenfalls Grenzwerte in den entsprechenden Normen.
Universal-Lexikon. 2012.