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man|geln ['maŋl̩n] <itr.; hat (geh.):etwas Wichtiges nicht oder nur in unzureichendem Maß haben:
es mangelt [ihm] an Geld, an Zeit; dir mangelt der rechte Ernst.
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mạn|geln2 〈V. intr.; hat〉 fehlen ● ihm mangelt die Einsicht, der Mut, die Vernunft; es mangelt ihm die Einsicht; es mangelt ihm an Einsicht; bei uns mangelt es an manchem, nichts, vielem; es mangelt am Nötigsten; daran hat es mir nie gemangelt; der Lehrer wirft dir \mangelnde Aufmerksamkeit vor [→ Mangel2]
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a) <unpers.> nicht od. nur in unzureichendem Maß [bei jmdm.] vorhanden sein, [jmdm.] zur Verfügung stehen:
es mangelt [jmdm.] an allem;
mangelnde Menschenkenntnis;
b) als etw. Wichtiges bei jmdm., etw. nicht vorhanden sein:
jmdm. mangelt der rechte Ernst.
2mạn|geln , (südd.:) mangen <sw. V.; hat [mhd. mangen]:
([fast] trockene Wäsche) auf der ↑ 2Mangel glätten:
Handtücher m.
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1mạn|geln <sw. V.; hat [mhd. mang(e)len, ahd. mangolōn, H. u.] (oft geh.): a) <unpers.> nicht od. nur in unzureichendem Maß [bei jmdm.] vorhanden sein, [jmdm.] zur Verfügung stehen: es mangelt [jmdm.] an allem, an Geld, an Gelegenheit; es mangelt ihm an Erfahrung; eine gute optische Aufbereitung der Folien, an der es selbst im Zeitalter von Computer und Farbdrucker stellenweise noch mangelt (CCI 2, 1999, 15); er lässt es an gutem Willen m. (zeigt keinen guten Willen); mangelnde Menschenkenntnis; b) als etw. Wichtiges bei jmdm., etw. nicht vorhanden sein: jmdm. mangelt der rechte Ernst; dass ... mir nichts m. kann (ich nichts entbehren muss; Th. Mann, Joseph 428).
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Universal-Lexikon. 2012.