Urfarben,
im Rahmen der Gegenfarbentheorie (Farbensehen) Bezeichnung für die Farben Rot, Gelb, Grün und Blau, die im Vergleich mit allen anderen als einfach, d. h. unvermischt empfunden werden. Je zwei von ihnen, nämlich Gelb/Blau und Rot/Grün treten als Paare von Gegenfarben auf. Die Wellenlängen des Lichts, bei denen Spektralfarben als Urfarben wahrgenommen werden, liegen für Blau, Grün, Gelb bei 468, 504 beziehungsweise 568 nm. Für Rot wird keine Wellenlänge angegeben, da man davon ausgeht, dass das langwellige Ende des Spektrums als etwas gelbliches Rot empfunden wird. Für die Wahrnehmung besonderer Qualitäten bei den Urfarben werden u. a. physiologische Gründe angegeben. In der Literatur und in der Lehre findet man auch die Bezeichnung psychologische Urfarben.
In der neueren Farbenlehre bezeichnen die Urfarben die drei Empfindungskräfte des Sehorgans beziehungsweise die durch sie hervorgerufenen Farbempfindungen Orangerot (O), Grün (G) und Violettblau (V), die in der Informationstechnik RGB (Rot Grün Blau) genannt werden. Nach H. Küppers entsprechen sie den Wellenlängen 448 (für V), 518 (für G) und 617 nm (für O).
Universal-Lexikon. 2012.